Mittwoch, 25. Februar 2009

Ankalgepunkte und Schuldbekenntnisse:
Fritzl sagt immer noch: 'Bin kein Mörder'

  • NEWS: Die Versionen von Josef F. und Elisabeth F.
  • Angejklagter bekennt sich schuldig - außer bei Mord

Josef F., 73: Beschuldigt des Mordes, der Sklaverei, der Vergewaltigung, der Freiheitsberaubung, der schweren Nötigung, der Blutschande – die Staatsanwaltschaft will den "Horrorvater von Amstetten" nicht verschonen; geht es nach dem Willen der Ermittler, soll
er lebenslang hinter Gitter. Der "Monsterprozess" – er wird
am 16. März im Landesgericht St. Pölten beginnen, soll fünf Tage lang dauern, für 20. März wird das Urteil der Geschwornen erwartet.
Die Verteidigungsstrategie? "Unser Klient", sagen Josef Fritzls Anwälte, Rudolf Mayer und Philipp Winkler, "will bei der Verhandlung seine Tat nicht beschönigen – aber einfach seine Sicht der Dinge erklären."
Das bedeutet: Der Täter wird sich zwar in den meisten Anklagepunkten schuldig bekennen, jedoch nicht des Mordes.

Elisabeth F.: In kontradiktorischen Vernehmungen hat sie
zu Protokoll gegeben, dass ihr Vater im Bunker 1996 eines ihrer Kinder hatte sterben lassen. Bewusst habe er den drohenden Tod des krank zur Welt gekommenen Buben in Kauf genommen, indem er sich weigerte, ihn einer medizinischen Versorgung zuzuführen. "Als
ich das Baby zum ersten Mal sah", behauptet Fritzl, "war es bereits tot." Und dann? "Dann haben Elisabeth und ich im Keller eine Nottaufe gemacht und für den Kleinen gebetet, anschließend habe ich ihm im Ofen eine Feuerbestattung gegeben. Und seine Asche im Garten meines Hauses verstreut …"

25.2.2009 16:49