Donnerstag, 26. Februar 2009

Heiße Eisen im Nationalrat: Kurzarbeit
und AUA-Zuschuss stehen heute zur Debatte

  • PLUS: Diskussionen über Regelungen für Kindergeld
  • FPÖ plant Stellungnahmen zu populistischen Themen

Drei Tage vor den mit Spannung erwarteten Landtagswahlen in Kärnten und Salzburg tritt der Nationalrat heute zusammen. Eine entsprechend emotionale Sitzung ist zu erwarten. Die Tagesordnung gibt mit der Reform der Kurzarbeit und dem 500 Millionen-Zuschuss für die AUA auch einiges an Diskussionsstoff her. Dazu werden noch die Regelungen für die Rückzahlung des Kindergeld-Zuschusses gelockert und die Stimmabgabe per Brief für die Europawahl erleichtert.

Den Auftakt des Plenums gestaltet die FPÖ, die in der Aktuellen Stunde das Thema setzt. Wenig überraschend will man kurz vor den Urnengängen nochmals kundtun, wofür die Freiheitlichen stehen: "Sicheres Österreich statt Kriminalitätsexplosion, Asylmissbrauch, Islamisierung und Massenzuwanderung".

Bei den Gesetzesbeschlüssen rückt einmal mehr die Wirtschaftskrise in den Mittelpunkt. Flexibilisiert wird die Kurzarbeit. Künftig wird es möglich sein, dass dieses Instrument bis zu 18 Monate zum Einsatz kommt, bei Vorliegen besonderer Umstände auch länger. Bisher war die Dauer mit sechs Monaten limitiert, nur in Ausnahmefällen war Kurzarbeit bis zu einem Jahr möglich. Der Arbeitszeitausfall darf im Durchschnitt des Zeitraums, für den die staatliche Beihilfe bewilligt wurde, nicht weniger als zehn Prozent und nicht über 90 Prozent der Normalarbeitszeit betragen.

Ein wichtiger Anlauf zur Rettung der AUA wird ebenfalls heute unternommen. Die ÖIAG wird ermächtigt, dem Käufer der Austrian eine Mitgift von 500 Millionen Euro mitzugeben.

Reparatur beim Kindergeld
Eine Reparatur findet in Sachen Kindergeld statt. Vorgesehen ist unter anderem eine bis zum 1.1. 2002 rückwirkende Anhebung der Einkommensgrenzen, ab denen eine Rückzahlung des Zuschusses zum Kindergeld fällig wird. Zudem endet die Rückzahlungspflicht künftig spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden siebenten Kalenderjahres und damit acht Jahre früher als bisher.

Erleichtert wird die Stimmabgabe bei der EU-Wahl, wenn man diese per Brief vollziehen will. Es muss in Zukunft auf der Wahlkarte nicht mehr angegeben werden, wo, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Stimme abgegeben wurde. Eine eidesstattliche Erklärung des Wählers per Unterschrift reicht künftig aus, mittels derer er erklärt, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet, unbeeinflusst und vor dem Schließen des letzten österreichischen Wahllokals ausgefüllt wurde.

(apa/red)

26.2.2009 12:10