Dienstag, 24. Februar 2009

Bleiberecht hat den Ministerrat passiert:
Umstrittene Patenschaft in Gesetzesentwurf

  • Humanitäre Aspekte werden stärker berücksichtigt
  • Letzte Entscheidung bleibt weiter bei Innenministerin
    Fekter: Kein Antragsrecht bei laufendem Verfahren

Humanitäres Bleiberecht gibt es künftig auf Antrag. Für gut integrierte Zuwanderer, die schon länger im Land sind, für die es aber keine Asylgründe gibt, öffnet sich somit eine neue Möglichkeit, legal in Österreich zu bleiben. Eine entsprechende Gesetzesinitiative von Innenministerin Maria Fekter wurde vom Ministerrat abgesegnet. NGOs begrüßten zwar eine Verbesserung des Status Quo, sehen aber noch immer einen zu rigiden Modus - ebenso wie die Grünen. FPÖ und BZÖ wiederum ist die Regierungsvorlage zu liberal.

Nötig wurde die Gesetzesänderung durch einen Spruch des Verfassungsgerichtshofes. Dieser hatte moniert, dass es einen Antrag mit Verfahren für das humanitäre Bleiberecht geben müsse. Bisher waren Zuwanderer auf das Wohlwollen der Behörden angewiesen. Denn das Bleiberecht konnte nur von Amts wegen erteilt werden. Die Möglichkeit eines Antrags gab es nicht.

Der Instanzenzug an sich bleibt ähnlich, zumindest was Migranten betrifft, die schon mindestens seit 1. Mai 2004 im Land sind. Der Zuwanderer wendet sich an die Bezirksverwaltungsbehörde, die dann entscheidet, ob die Person entsprechend gut integriert ist, womit ein Bleiberecht gerechtfertigt wäre. Ist das der Fall, wandert die Angelegenheit ins Innenministerium weiter, das innerhalb von zwei Monaten endgültig entscheidet. Neu ist, dass ein auch mit NGOs besetzter Beirat eingerichtet wird, der für die Ressortchefin eine Empfehlung geben soll.

Pate soll helfen
Um zum Bleiberecht zu kommen, sollte der Zuwanderer über einen Job, damit verbunden eine Krankenversicherung und über eine Wohngelegenheit verfügen. Gibt es hier Probleme, kann ein "Pate" zur Hilfe eilen und für drei Jahre die Haftung übernehmen.

Hier hat sich gegenüber den Erstentwürfen noch entscheidendes geändert. Den "Paten" wird explizit untersagt, eine Gegenleistung für die Haftung zu verlangen. Sollten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, sind sie vor dem Gesetz nichtig. Sowohl SPÖ als auch Hilfsorganisationen zeigten sich über diese Entschärfung erfreut.

Landeshauptleute wollen letztes Wort nicht haben
Eigentlich hatte Fekter ja vorgesehen, dass die Letztentscheidung über das Bleiberecht von den Ländern getroffen wird. Dagegen waren die Landeshauptleute bei ihrer Konferenz Sturm gelaufen, wodurch nun doch wieder das Innenministerium das letzte Wort über hat. Entsprechend zufrieden zeigten sich die Landeshauptleute vom Steirer Franz Voves bis zum Wiener Michael Häupl.

Fekter meinte dazu, sie selbst hätte diese Befugnis nicht gebraucht, habe aber dem Wunsch der Länder Rechnung getragen. Zufrieden zeigte sie sich damit, dass der Grundgedanke ihres Entwurfs weiter bestehen bleibt. Bei jüngeren Fällen, also Personen, die nach dem 1. Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, gibt es kein zusätzliches weg zum Aufenthalt. Hier werden die humanitären Aspekte im normalen Verfahren mitgeprüft.

Für Grüne "katastrophal"
Am Schärfsten gegen die Gesetzesänderung, die noch im März durch das Parlament soll, machten die Grünen mobil. Menschenrechtssprecherin Alev Korun bezeichnete den Entwurf als "katastrophal". Sie stört unter anderem, dass das Innenministerium nach wie vor "Herr" über alle Verfahren sei und dass schon gewährtes Bleiberecht wieder gelöscht werden könne. Auch Caritas-Präsident Franz Küberl könnte sich eine weitergehende Regelung vorstellen und die Volkshilfe bemängelt den Letztentscheid durch das Innenressort.

Andere Probleme mit dem Fekter-Entwurf haben FPÖ und BZÖ. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky meinte, hierbei gehe es um nichts anderes als um eine weitere Form der Zuwanderung. BZÖ-Chef Herbert Scheibner ärgerte sich über eine Legalisierungsaktion, mit der ein Anreiz zur organisierten "Aufenthaltsertrutzung" geschaffen werde.

Kein Antragsrecht bei laufendem Verfahren
Innenministerin Maria Fekter hat klargestellt, dass auch jene Personen, die vor Mai 2004 ins Land gekommen sind, dann keinen Antrag auf humanitäres Bleiberecht stellen können, wenn sie derzeit ein laufendes Verfahren haben. In diesem Fall würden auch bei Altfällen ebenso wie bei den Personen, die erst nach Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, die Gründe im Verfahren mitgeprüft, erklärte Fekter in der "ZiB2". Eine Einschätzung, wie viele Personen mit der Neuregelung ein Bleibrecht erhalten könnten, wollte Fekter nicht abgeben. Zuvor hatte ihr Ressort erklärt, dass insgesamt rund 1.500 Fälle zu entscheiden sein werden.

(apa/red)

24.2.2009 22:36