Donnerstag, 12. Februar 2009

Verkehrsministerin Bures fährt harten Kurs: Raser und Alkolenker drohen höhere Strafen

  • Bilanz des Vormerksystems: Fast 90.800 Fälle
  • Harte Kritik des ARBÖ: Zielsetzung klar verfehlt

Verkehrsministerin Bures will die Strafen für Raser und Alkolenker deutlich anheben. Bures zog am Donnerstag in Wien Bilanz über die vergangenen dreieinhalb Jahre Vormerksystem in Österreich und kündigte eine Informationskampagne zur Bewusstseinsbildung bei Autofahrern an. Seit 1. Juli 2005 erhielten insgesamt 90.797 Lenker eine Vormerkung. Kritik kam vom ARBÖ, der die Zielsetzung verfehlt sieht.

Alkohol am Steuer war die häufigste Ursache für eine Vormerkung: 29.106 Pkw-Lenker wurden registriert. Auf Platz zwei folgt - mit 26.254 Vormerkungen - das Delikt der ungenügenden Kindersicherung. 10.203 Autos wurden wegen ihres technischen Zustandes registriert, 7.453 Personen missachteten den Sicherheitsabstand zum Vordermann. Wegen der Gefährdung von Fußgängern auf Zebrastreifen gab es 2.141 Vormerkungen. Lediglich 4.155 Autofahrer wurden ein zweites Mal vorgemerkt, 408 ein drittes Mal.

Mindeststrafe anheben
Härter durchgreifen will Bures im Fall von Rasern und Alkolenkern: Bei 0,5 bis 0,79 Promille soll die Mindeststrafe von 218 auf 300 Euro angehoben werden, bei 1,2 bis 1,59 Promille von 872 auf 1.200 Euro und bei mehr als 1,6 Promille von 1.162 auf 1.600 Euro. Überdies soll der Führerschein dann für sechs statt wie bisher vier Monate weg sein. Ab 30 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit sollen Raser künftig mindestens 70 Euro berappen müssen, ab 40 km/h zu viel im Ortsgebiet bzw. 50 km/h Überland mindestens 150 Euro.

Während der Verkehrsclub Österreich die Optimierung des Vormerksystems begrüßte und der ÖAMTC Bures für die von ihr geforderten verstärkten Aufklärungsmaßnahmen lobte, kritisierte der ARB, das erklärte Ziel, "Hochrisikolenker" bzw. "rücksichtslose oder unverbesserliche Wiederholungs- und Mehrfachtäter" aus dem Verkehr zu ziehen, sei "klar verfehlt" worden. Das Vormerksystem habe bei leichten Alkoholdelikten und technischen Mängeln sogar zu Straferleichterungen geführt.
(apa/red)

12.2.2009 19:11