"Größte Sorgfalt" im Umgang mit Daten:
Bures betont Datenschutz nach EuGH-Urteil
- Richtlinie sieht Datenspeicherung aller EU-Bürger vor
- Scharfe Kritik zahlreicher Internet-Experten am Urteil

Nach Abweisung einer Klage von Irland gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beim Europäischen Gerichtshof ist auch Österreich zur Umsetzung verpflichtet. Unter anderem muss das Telekommunikationsgesetz neu geregelt werden. Infrastrukturministerin Bures betonte, dass dabei "größte Sorgfalt" im Umgang mit personenbezogenen Daten geboten sei.
"Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt und damit jeder Einzelne betroffen ist, ist es mir besonders wichtig, dass wir hier eine Regelung finden, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt", betonte Bures.
Österreich wurde bereits zweimal von der EU-Kommission gemahnt, die 2006 verabschiedete Richtlinie umzusetzen. Ihrzufolge müssen die Verbindungsdaten aller EU-Bürger mindestens sechs Monate lang gespeichert und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Bisher waren sich Infrastruktur- und Innenministerium über die Umsetzung in österreichisches Recht uneinig.
Scharfe Kritik an Urteil
Kritik an dem EuGH-Urteil kam unterdessen vom Europäischen Zentrum für E-Commerce und Internetrecht (e-center) in Wien. "Dieses Urteil ist als Fehlurteil einzustufen. Richtigerweise kommt der Europäischen Gemeinschaft keine Kompetenz zur Schaffung derartiger Überwachungsinstrumente zu", erklärte Vizedirektor Lukas Feiler in einer Aussendung.
Der stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates, der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier, und die Grüne Europaabgeordnete Eva Lichtenberger haben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bedauert und sich für eine streng begrenzte Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht ausgesprochen. (apa/red)
