"Frage der Sinnhaftigkeit": Diskussion um Beschränkung der Manager-Gehälter hält an
- Widerstand gegen gesetzliche Deckelung wächst
- Parlamentsparteien dafür - Sagen Sie ihre Meinung!
Die Diskussion um eine Deckelung von Manager-Gehältern hält an. Nach Anlegerschützer Wilhelm Rasinger hat sich auch der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Markus Beyrer, gegen eine gesetzlichen Beschränkung von Manager-Bezügen ausgesprochen. Die Parlamentsparteien befürworten eine solche Deckelung.
Bei Banken, denen der Staat unter die Arme greift, gebe es "überhaupt keine Berechtigung", sich hier einzumischen, sagte Beyrer im Ö1-Mittagsjournal. Den Banken würden die staatlichen Gelder ja nicht geschenkt, sondern sie müssten dafür hohe Zinsen zahlen.
"Frage der Sinnhaftigkeit"
Die aktuelle Diskussion um die Gehälter von Spitzenführungskräften ist für Beyrer "eine Art Populismus-Wettbewerb". Bei Betrieben, an denen der Staat die Mehrheit hält, könne dieser ohnehin eingreifen. Es stelle sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Gute Manager bekomme man nur, wenn die Leistung entsprechend entlohnt würde.
Der Präsident des Interessenverbandes der Anleger, Rasinger, will statt einer gesetzlichen Begrenzung mehr Transparenz und die Abschaffung von ungerechtfertigten Begünstigungen, mit denen Firmen-Chefs ihr Einkommen aufbessern. In den Geschäftsberichten der Unternehmen sollte künftig auch ein Vergütungsbericht enthalten sein, der sämtliche Bezüge und "geldwerten Vorteile" für alle Vorstandsmitglieder und der Top-Ten-Verdiener ausweist, schlägt Rasinger vor.
Prämien nur für echte Gewinner
Vorstände sollten Prämien nur für echte Gewinne erhalten, also nicht für solche, die durch Aufwertungen entstehen. Prinzipiell sollten erfolgsabhängige Vergütungen frühestens nach drei Jahren oder noch besser erst sechs Monate nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ausbezahlt werden, wenn sich das Unternehmen bis dahin weiter positiv entwickelt hat. Was die Höhe der Managergehälter angeht, seien die Aufsichtsräte gefordert und nicht der Gesetzgeber, sagte Rasinger. (apa/red)
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