Montag, 2. Februar 2009

Steuerreform mit 300 Millionen-€-Zuckerl:
Selbstständige hoffen auf Gewinnfreibetrag

  • Gesamtes Volumen der Reform beträgt 3,21 Mrd. €
  • Studierende rechnen mit einer bösen Überraschung

Der Entwurf zur Steuerreform enthält ein Steuergeschenk für Selbstständige und Unternehmer in Höhe von 300 Mio. Euro in Form eines Gewinnfreibetrags. Durch diese Maßnahme und die 100 Mio. Euro für die Absetzbarkeit von Spenden hat sich das Volumen der Steuerreform auf 3,21 Mrd. anstatt der ursprünglich genannten 2,7 Mrd. Euro erhöht. 2,3 Mrd. Euro entfallen auf die Einkommensteuerentlastung und 510 Mio. Euro auf die Entlastung für Familien mit Kindern.

Die 300 Mio. Euro für Selbstständige und Unternehmer macht ungefähr ein Zehntel der gesamten Einkommenssteuer (2,7 Mrd. Euro im Jahr 2008) aus. Die Einnahmen aus Lohnsteuer betrugen im Vorjahr 21,3, dem gegenüber steht eine Tarifentlastung von 2,3 Mrd. Euro. In der Praxis wirkt sich die Entlastung für Selbstständige allerdings stärker aus als jene für Arbeiter und Angestellte. Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert diese Maßnahme als "Sondersteuerreform für Unternehmer, die jedem Unternehmer eine mehr als doppelt so hohe Steuersenkung bringt, als einem einkommensgleichen Arbeitnehmer".

Die 300 Mio. Euro Steuerentlastung für Selbstständige und Unternehmer werden über einen 13-prozentigen Gewinnfreibetrag an den Mann gebracht. Laut AK bekämen besserverdienende Unternehmer mit dem Gewinnfreibetrag durchschnittlich 1.900 Euro jährlich zusätzlich zur Steuersenkung geschenkt, während ein durchschnittlicher Arbeitnehmer durch die Tarifentlastung nur 400 Euro im Jahr bekommt. Die AK erläutert: Bisher konnten Freiberufler unter bestimmten Bedingungen bei einer Million Euro Gewinn einen Freibetrag von zehn Prozent (maximal 100.000 Euro) erhalten. Diese Regelung begünstige letztlich privates Sparen einer bestimmten Gruppe, ohne betriebliche Investitionen zu fördern. Nun soll diese Regelung noch weiter ausgedehnt werden. Künftig soll jeder Unternehmer (auch gut verdienende Freiberufler) einen Gewinnfreibetrag von 13 Prozent geltend machen können.

Bundesländer erwarten 457 Mio. € Ausfälle
Die Bundesländer erwarten durch die Steuerreform schon im heurigen Jahre Einnahmeausfälle von 457 Mio. Euro und verlangen die Abgeltung dieser durch den Bund. Da die vorliegende Novelle ein Volumen von 3,2 Mrd. vorsieht anstatt der ursprünglich genannten 2,7 Mrd. Euro, verlangt die Tiroler Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Verhandlungen zumindest über jene Beträge, die das Volumen von 2,7 Mrd. Euro überschreiten.

Das Tirol Land verweist außerdem darauf, dass durch das Konjunkturpaket II weitere Einnahmenausfälle für die Länder durch die Einführung einer vorzeitigen Abschreibung für Abnutzung in den Jahren 2010 bis 2012 in der Höhe von 150 Mio. Euro entstehen. Die Einführung des Gratis-Kindergartenjahres, aber auch die Erwartungshaltung des Bundes, dass die Mittel für die regionale Beschäftigungsoffensive durch die Länder zu verdoppeln sind, würden zu weiteren finanziellen Belastungen der Landeshaushalte führen.

Auch Steiermark und Salzburg beklagen in ihren Stellungnahmen, dass das Volumen weit mehr als drei Mrd. Euro betragen werde und das Vorziehen der Steuerreform um ein Jahr in de Landesbudgets nicht geplante finanzielle Folgen schon 2009 nach sich ziehe.

Böse Überraschung für Studenten
Eine böse Überraschung hat das Gesetz zudem für Studenten parat: Der Kinderabsetzbetrag schmälert die Studienbeihilfe, am Ende des Jahres ergibt sich ein Verlust von zehn Euro. Das Finanz- und das Wissenschaftsressort haben bereits eine Reparatur angekündigt.

Der Grund für das Problem ist, dass die Erhöhung des Kinderabsetzbetrags bei den Eltern um 90 Euro (von 610 auf 700) direkt bei der Studienbeihilfe weggekürzt wird, und zwar noch um zwölf Prozent erhöht, und damit um 100 Euro. Dies würde bedeuten, dass die Eltern durch die Steuerreform jährlich zwar um 90 Euro mehr bekommen, das Studienbeihilfe beziehende, unter 26/27 Jahre alte Kind aber um 100 Euro weniger (bei mehreren Kindern käme der Abzug bei jedem Kind zum Tragen).
(apa/red)

2.2.2009 13:52