Freitag, 6. Februar 2009

BVT fahndet weiter nach Nazi-Arzt Heim:
Behörde sucht nach Beweis für seinen Tod

  • Kontakte mit der Polizei in Baden-Württemberg
  • Belohnung von 50.000 Euro für Hinweise ausgesetzt

Auch nach Medienberichten über seinen angeblichen Tod fahndet Österreich weiter nach dem gesuchten NS-Verbrecher Aribert Heim. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Linz weitere Maßnahmen in der Fahndung gesetzt, wie Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia mitteilte.

Es bestehe Kontakt zur deutschen Polizei in Baden-Württemberg. Außerdem sei über Interpol Kontakt mit den ägyptischen Sicherheitsbehörden aufgenommen worden. Über die ägyptischen Sicherheitsbehörden hoffen die Fahnder zu zweckdienlichen Hinweisen aus Kairo zu kommen, ob Heim dort, wie es in Medienberichten hieß, gelebt habe und tatsächlich schon 1992 verstorben sei.

Unterstützung vom BKA
Die zuständigen Fahnder des BVT werden vom Bundeskriminalamt unterstützt, wie Zielfahnder Helmut Reinmüller vom Bundeskriminalamt der APA mitteilte. Die Fahndungsseite nach Heim auf der Website des Innenministeriums bleibe solange bestehen, bis die österreichische Justiz einen möglichen Tod Heims bestätige.

Auf der Homepage wird Heim mit einer Internet-Fahndung seit September 2006 gesucht - per Foto und Personenbeschreibung, wegen Verdachts des Mordes "im Jahre 1941 im Zuge seiner Tätigkeit als SS-Offizier und Lagerarzt des früheren Konzentrationslagers Mauthausen" an "zahlreichen Häftlinge durch Herzinjektionen". Sachdienliche Hinweise werden an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung oder jede andere Polizeidienststelle erbeten.

Belohnung von 50.000 Euro
Weiters wird auf die ausgelobte Belohnung des Justizministeriums von 50.000 Euro für Hinweise, die zur "Ergreifung von Dr. Aribert Heim führen" hingewiesen. Wie aus dem Justizministerium verlautete, sei das Geld für die Ergreifung und Auslieferung der verdächtigen Person vorgesehen - also Vorgänge, die nur an einer lebenden, gesuchten Person umgesetzt werden könnten, und die Belohnung verfalle somit, wenn die gesuchte Person nicht mehr lebe.
(apa/red)

6.2.2009 17:13