Freitag, 6. Februar 2009

Vernebelte Verantwortung beim Heer: Unfall in Korneuburg nicht der erste Crash

  • NEWS: Warum wurde nicht schon früher gehandelt?
  • Schon 2002 starben drei Leute wegen Nebelgranaten

Mittwoch, 20. November 2002. Um 23.40 Uhr wird beim Munitionslager Wöllersdorf bei einer militärischen Übung ein sogenannter „Nebeltopf“ gezündet. Die Südautobahn ist etwa 800 Meter entfernt.
Knapp nach Mitternacht kracht es auf der A2 – zuerst auf der Richtungsfahrbahn nach Wien. Nach einem noch harmlosen Unfall sind alle Fahrstreifen blockiert. Ein tschechischer Lkw muss deshalb anhalten. Ein nachkommender Sattelschlepper fährt im dichten Nebel auf das tschechische Fahrzeug auf. Dann kommt ein voll besetzter Pkw und kracht in den Sattelschlepper. Am Ende sind 15 Fahrzeuge in den Unfall involviert. Wenig später kommt es auch auf der Gegenfahrbahn zu einer Massenkarambolage. Hier sind insgesamt zehn Fahrzeuge in den Nebelunfall verwickelt.

Erst um halb acht Uhr morgens sind die Aufräumungsarbeiten abgeschlossen. Insgesamt 25 Fahrzeuge waren an der Massenkarambolage beteiligt, drei Menschen kamen bei dem Horror-Crash ums Leben.

Der Prozess
Knapp ein Jahr später werden zwei Bundesheerangehörige angeklagt. Das Bezirksgericht Wiener Neustadt hat die Frage zu klären, ob der Unfall in einem kausalen Zusammenhang mit dem Zünden des Nebeltopfes steht. Sicher ist: Die Angeklagten, die auf „nicht schuldig“ plädieren, handelten den Vorschriften entsprechend.
Diese sehen vor, dass ein Abstand von 600 Metern zur Autobahn einzuhalten ist. Zudem habe zum Zeitpunkt der Zündung Windstille geherrscht. Im Juni 2004 wird das Verfahren gegen beide Angeklagte eingestellt.

Szenenwechsel
Donnerstag, 22. Jänner 2009. Im Rahmen einer Nachtlehrvorführung des militärmedizinischen Zentrums am Garnisonsübungsplatz Kugelfangwiese in Korneuburg werden um 18.45 Uhr fünf Nebelgranaten gezündet. Kurz nach der Zündung hörten die beteiligten Soldaten „die Geräusche eines Verkehrsunfalles“ auf der nahe gelegenen A22. Der Ausbildungsleiter – ein Zivilbediensteter mit Uniformtrageerlaubnis – begibt sich sofort zum Unfallort, wo bereits Rettungskräfte eintreffen.
Die Nachtlehrvorführung wird fortgesetzt. Warum den Rekruten die Hilfeleistung untersagt wurde, ist derzeit noch Gegenstand der Befragungen.

Die zentrale Frage für die Ermittler lautet jetzt: Wurde der Unfall durch natürlichen oder künstlichen Nebel herbeigeführt? Aufschluss darüber könnte die kriminaltechnische Untersuchung der Luftfilter der Unfallautos geben. Zudem wird geprüft, welche Rückschlüsse eine Videoaufnahme einer nahe gelegenen Tankstelle zulässt. Was aber jedenfalls feststeht: Die Tschechin Iryna L., Mutter einer sechsjährigen Tochter, wurde bei dem Crash getötet.

Wer trägt die Verantwortung?
Fragt sich, ob das Heer aus dem Crash im Jahr 2002 die nötigen Konsequenzen gezogen hat. Denn die Nebelgranaten und -töpfe könnten überlagert (sprich: zu alt) oder zum Teil falsch abgemischt sein. Zudem reagieren sie bei bestimmten Witterungsverhältnissen möglicherweise so, dass die intern gültigen Gefahrenzonen von 300 bzw. 600 Meter Abstand zu einer Straße nicht ausreichen.
Ist die Verantwortung für diese Überprüfungen also im Bereich des Kommandos – damals wie heute das Kommando Einsatzunterstützung – oder bei den territorial Zuständigen für die Übungsplätze – also dem Militärkommando Niederösterreich – zu suchen?

Lesen Sie die ganze Story im aktuellen NEWS 06/09!

6.2.2009 09:32