Neues Gesetz dämpft Explosion der Mieten:
Nur noch 1,3% statt 3,2% Erhöhung bis April
- Justizministerium kehrt zu alter Regelung zurück
- Anpassung Reaktion auf Alarm der Arbeiterkammer

·"Nächste Belastungs-
Lawine für Mieter"
Arbeiterkammer fordert Stopp für Preisschub
·3,2%: Jahresinflation erreicht Rekordniveau
Teuerung zuletzt Anfang der 90er dermaßen hoch
Das Justizministerium hat am Dienstag einer Gesetzesänderung angekündigt, die eine drohende Erhöhung des Mietzinses von Richtwertwohnungen um 3,2 Prozent verhindern soll. Nach der Gesetzesänderung noch vor Ende März soll der Mietzins nun lediglich um 1,3 Prozent erhöht werden, sagte ein Sprecher von Justizministerin Bandion-Ortner am Dienstag.
Nach einer Gesetzesänderung vom Vorjahr hätte heuer Mietern von Richtwertwohnungen eine Mietzinsanpassung um 3,2 Prozent per 1. April gedroht. In dem erst vor einem Jahr beschlossenen sogenannten Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz ("MILG") war die Berechnungsbasis auf die Jahresinflation umgestellt worden. Die damalige Justizministerin Berger war 2008 in bester Absicht für die Mieter von Richtwertwohnungen in die Bresche gesprungen, um diese vor zu starken (inflationsbedingten) Zinsanpassungen zu schützen. Die Dezember-Inflation 2007 war damals noch mit 3,6 Prozent weitaus höher als die Jahresinflation (2,2 Prozent). Deshalb sollte laut MILG fortan die durchschnittliche Jahresteuerung als Grundlage für die Mieterhöhungen herangezogen werden.
Was vor einem Jahr noch gut (für die Mieter) war, verkehrte sich gleich im ersten Jahr ins Gegenteil: Statt einer Mieterhöhung um 1,3 Prozent nach dem alten Gesetz stand bis zur Stunde eine fast dreimal so hohe Mieterhöhung um 3,2 Prozent per 1. April 2009 im Raum. Doch im Justizministerium kündigte man heute an, mit einer Gesetzesänderung ebenso rasch Abhilfe zu schaffen wie es vor einem Jahr mit der Einführung des MILG geschah. Es soll wieder die alte Regelung gelten. Da die Dezember-Inflation 2008 nur 1,3 Prozent betrug, würden auch die Richtwertmieten nur um diesen Wert erhöht.
Die Arbeiterkammer hatte am Dienstag ihre Forderung nach längeren Abständen zwischen den Mietanpassungen wiederholt. (apa/red)
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