Darf Elsner bald das Gefängnis verlassen?
Haftprüfungsverhandlung am 10. Februar
- Nach weiterem Enthaftungsantrag seiner Anwälte
- 73-jähriger Ex-Banker seit zwei Jahren in U-Haft

Am 10. Februar wird sich entscheiden, ob Helmut Elsner das Gefängnis verlassen darf. Auf diesen Tag hat das Wiener Straflandesgericht am Freitag die Haftprüfungsverhandlung anberaumt, nachdem die Anwälte des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors einen weiteren Enthaftungsantrag eingebracht hatten.
Der 73-jährige Ex-Banker sitzt seit fast zwei Jahren in U-Haft. Im vergangenen Juli wurde er wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Elsners Rechtsbeistände zeigten sich vorsichtig optimistisch, ihren Mandanten im zehnten Anlauf - neun Enthaftungsanträge hatte die frühere BAWAG-Richterin und nunmehrige Justizministerin Bandion-Ortner abgewiesen - freizubekommen. "Rein rechtlich müsste er gute Chancen auf die Enthaftung haben", meinte Anwalt Elmar Kresbach.
Dass die Haftprüfung nicht - wie ursprünglich vermutet - bereits in der kommenden Woche stattfinden wird, hängt unter anderem mit den Urlaubsplänen von Staatsanwältin Sonja Herbst zusammen. Sie gönnt sich eine Woche Ferien, besteht andererseits aber darauf, persönlich anwesend zu sein, wenn Richter Christian Böhm über die mögliche Enthaftung Elsners entscheidet.
Der Richter wiederum benötigt auch einige Zeit, um sich in den Akt einzulesen und die vorgebrachten Argumente der Rechtsvertreter Elsners würdigen zu können, die gesundheitliche Folgeschäden in Folge der mittlerweile unverhältnismäßig langen U-Haft geltend machen. "Dem Haft- und Grundrechtsrichter muss zugestanden werden, sich einen entsprechenden Überblick zu verschaffen, ehe er entscheidet", sagte Gerichtssprecher Christian Gneist.
(apa/red)
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