Freitag, 30. Jänner 2009

Millionen-Rechnung für Österreich? A22-
Unfall könnte Republik sehr teuer kommen

  • Bei Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen
  • Verdacht auf Bundesheer-Verschulden erhärtet sich

Nach der tödlichen Karambolage auf der Donauuferautobahn (A22) in Korneuburg, bei der am 22. Jänner eine 32-jährige Frau aus Tschechien ums Leben kam, könnten auf die Republik beträchtliche Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen. Denn die Indizien, dass das Bundesheer den Unfall ausgelöst haben könnte, verdichten sich. Wie die Obduktion ergab, starb die Frau an einem Genickbruch in Folge eines Schleudertraumas.

Das erhärtet die Vermutung, dass das Fahrzeug, in dem sie saß, aufgrund äußerer Umstände abrupt abgebremst wurde, worauf das nachfolgende Fahrzeug in den Pkw krachte. Der Auffahrunfall kostete die Tschechin das Leben. Chemische Untersuchungen sollen nun klären, ob die Vitalfunktionen der 32-Jährigen noch gegeben waren, als das Fahrzeug Feuer fing und ausbrannte.

Verdacht erhärtet sich
Aus derzeitiger Sicht scheint die Indizienkette jedenfalls immer mehr darauf hinzudeuten, dass eine neben der A22 abgehaltene Bundesheerübung mit Nebelgranaten zur der Massenkarambolage führte, in die mehrere Fahrzeuge verwickelt wurden. Sieben Personen wurden teilweise erheblich verletzt.

Ob die Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen jenen Oberstleutnant, der die Übung geleitet hatte, und allfällige weitere Verantwortliche ein Ermittlungsverfahren einleiten wird - der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung und der fahrlässigen Gemeingefährdung steht im Raum -, lässt sich erst abschätzen, wenn die gerichtsmedizinischen und verkehrstechnischen Gutachten vorliegen. Ersteres soll bereits in der kommenden Woche bei der Anklagebehörde einlangen.

Millionenklage droht
Auf zivilrechtlicher Seite haben die Opfer jedenfalls gute Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, sollte sich ein schuldhaftes Fehlverhalten des Bundesheers nachweisen lassen und gegen die maßgeblichen Entscheidungsträger Anklage erhoben werden. Die Verletzten und die Angehörigen der ums Leben Gekommenen könnten sich diesfalls als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen und ihre Ansprüche auf diesem Weg geltend machen. Das Gesamtvolumen dieser Forderungen könnte bis hinauf in den siebenstelligen Bereich gehen.

Nach dem Amtshaftungsgesetz haftet die Republik Österreich als Arbeitgeber der Heeres-Angehörigen jedenfalls dann, wenn diesen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Den Angehörigen der Tschechin stünden damit Unterhaltsansprüche, der Ersatz der Begräbniskosten sowie ein Schmerzensgeld für den erlittenen Schock zu.

(apa/red)

30.1.2009 13:49