Nach tödlicher Karambolage auf der A22: Bundesheer leitet Disziplinarverfahren ein
- Gegen Ausbildner: Sicherheitsbestimmungen verletzt
- Nebelgranaten zu nahe an A22 gezündet. Frau starb
Das Bundesheer hat nach der Karambolage auf der Donauuferautobahn (A22) bei Korneuburg eine erste Konsequenz gezogen. Wie das Verteidigungsministerium mitteilte, wird gegen einen Ausbildungsverantwortlichen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
"Die heeresinternen Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von Knall-, Markier- und Signalmunition wurden nicht in vollem Umfang eingehalten, die notwendigen Gefahrenzonen unterschritten. Unabhängig davon, ob die Nicht-Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird daher ein Disziplinarverfahren gegen den Ausbildungsverantwortlichen eingeleitet", berichtete das Verteidigungsministerium. Der Endbericht der Untersuchungskommission des Militärkommandos Niederösterreich in den nächsten Tagen erwartet.
Unterlassene Hilfeleistung?
Untersucht wurde auch der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Ein Drittel der Rekruten, die an der Übung teilgenommen hatten, habe demnach angegeben, sich von Vorgesetzten eingeschüchtert gefühlt zu haben. Sie hätten gemeint, "dass Hilfe untersagt wurde", so das Verteidigungsministerium. "Das zweite Drittel hielt die Reaktion der Ausbilder für richtig. Das dritte Drittel machte dazu keine Angaben. Der Vorwurf der Einschüchterung wird durch die Bundesheer-Beschwerdekommission geprüft", so das Ministerium in einer Aussendung.
Der Übungsleiter selbst habe sich, unmittelbar nachdem er erkannt hatte, dass sich auf der A22 ein Unfall ereignet hat, ein persönliches Bild von der Lage gemacht. "Er sah dabei, bevor er noch die Unfallstelle einsehen konnte, das Blaulicht von Einsatzfahrzeugen. Er beurteilte daher die Hilfeleistung durch sein Personal als nicht erforderlich", so das Verteidigungsministerium.
"Hilfeleistung nicht möglich"
Ein Rekrut habe zu Protokoll gegeben, "dass eine Hilfeleistung vonseiten der Rekruten nicht möglich, ja sogar gefährlich gewesen wäre. Die Soldaten hatten weder die erforderliche Ausrüstung (Warnjacke) noch konnten sie direkt zur Unfallstelle gelangen". Diese sei "durch einen Wildzaun vom Übungsplatz getrennt und nur über die Autobahnzufahrt zur Tankstelle möglich."
Ob die Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird von unabhängigen Gutachtern bzw. der Staatsanwaltschaft geklärt.
(apa/red)
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