Dienstag, 27. Jänner 2009

20 Jahre Haft für den "Killer von Strasshof":
Mordprozess endet mit zwei Schuldsprüchen

  • 45-jähriger Komplize erhält haftstrafe von 12 Jahren
  • Beide Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig

Wegen vierfachen Mordes an seiner Schwester, seinem Bruder und deren Ehepartnern ist Josef B. (67) zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der der psychischen Beitragstäterschaft am Mord seiner Schwiegereltern angeklagte 45-jährige Mann der Nichte des 67-Jährigen wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

"Meine Schwester war eine Sau", hatte Josef B. im Prozess unumwunden geschildert, wie sich jahrelanger Hass in ihm aufgestaut hatte. Er bereue die Tat nicht: "Jetzt schlafe ich viel besser." Die drei anderen Angehörigen mussten sterben, da sie gewissermaßen im "Windschatten" der Schwester nicht Position für ihn bezogen hätten: "Ich hab's erschossen, weil's auch keine eigene Meinung gehabt haben", erklärte der Angeklagte.

Der 67-Jährige hatte die Tat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft bereits ein Jahr zuvor geplant. Die Schwester und deren Ehemann hätten ihn als Kinderschänder bezeichnet. Motiv für die tödlichen Schüsse dürfte ferner ein monatelanger Streit um die Wohnung seiner Schwester in Wien-Döbling gewesen sein, in der Josef B. gelebt hatte. Einen Tag vor der Tat war der Pensionist delogiert worden.

Bei seiner sechswöchigen Flucht war nach den Morden war B. vorwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einem Fahrrad unterwegs. Die Aufenthaltsorte - unter anderem in Tschechien und der Slowakei - habe er ohne bestimmtes Ziel und zufällig ausgesucht. Am 14. August wurde Josef B. auf einem Campingplatz beim Stausee Ottenstein im Waldviertel festgenommen. Dem gerichtspsychiatrischen Gutachten zufolge war Josef B. zurechnungsfähig.

Der 45-jährige Zweitangeklagte, Ehemann der Nichte von Josef B., soll diesem für die Tötung von zwei späteren Opfern die Ablöse einer Wohnung im Wert von 170.000 Euro versprochen haben. Das Geld hätte der 67-Jährige dann seinen Töchtern zukommen lassen wollen. Er bekannte sich nicht schuldig. (apa/red)

27.1.2009 21:26