Nebelgranaten zu nah an der A22 gezündet:
Erstergebnis zu Crash belastet Bundesheer
- Sicherheitsabstand bei Übung nachweislich zu gering
- Zusammenhang mit Karambolage aber nicht geklärt

Die tödliche Karambolage auf der Donauuferautobahn (A22) vom vergangenen Donnerstag hat weiter die Ermittler bei Staatsanwaltschaft und Bundesheer beschäftigt. Ein erstes Ergebnis der Untersuchungen ergab, dass die Zündung der Nebelhandgranaten in einem zu geringen Abstand zur A22 erfolgte. Dies bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.
Nach Angaben der Bundesheer-Untersuchungskommission fand die Zündung in einem Abstand von rund 260 Metern statt. Nach der gültigen Benützungsordnung müsste aber eine Entfernung von 300 Metern eingehalten werden.
Unfallursache noch nicht genau geklärt
Unabhängig davon ist nach wie vor nicht geklärt, ob die Massenkarambolage tatsächlich durch das Zünden von Nebelhandgranaten verursacht worden ist. Erst wenn der gesamte Bericht abgeschlossen sei, könne man sagen, was passiert ist.
Die Karambolage am Donnerstagabend hatte ein Todesopfer und sieben Verletzte gefordert. Sieben Pkw waren in den Unfall verwickelt, drei standen in Flammen, in einem Fahrzeug wurde eine Frau eingeklemmt und verbrannte. In der Folge ermittelte die Exekutive, dass vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände starker Rauch aufgetreten war.
Hilfeleistung der Rekruten untersagt
Laut Medien hatten Rekruten berichtet, sie hätten den Unfallopfern nicht helfen dürfen. Dazu hatte das Bundesheer am Montag festgehalten, dass bereits genug Einsatzkräfte an Ort und Stelle gewesen seien. Zum Schutz der Rekruten, die erst in ihrer zweiten Ausbildungswoche gewesen seien, habe man daher von einem Hilfseinsatz abgesehen.
Kritik an dieser Rechtfertigung kam vom Leiter der Bundesheerbeschwerdekommission, Anton Gaal: "Da braucht man sich nur die Straßenverkehrsordnung anschauen und die rechtlichen Gegebenheiten, dass man hier zu Erste-Hilfeleistung verpflichtet ist."
(apa/red)
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