Niederlage für Fekter: Bleiberechtsurteil kann nicht an Länder abgeschoben werden
- Neu: Antragsrecht für Zuwanderer auf Landesebene
- Innenministerin zeigt Härte in Sachen "Patenschaften"
Die Letztentscheidung, ob in Altfällen humanitäres Bleiberecht für abgelehnte Asylwerber gewährt wird, obliegt wohl auch in Zukunft dem Innenministerium. Ressortchefin Maria Fekter hat nach vehementen Einwänden der Länder nachgegeben, die nicht - wie von der Ministerin geplant - das letzte Wort haben wollten. Demnach bleibt vom Verfahrenszug her fast alles beim Alten.
Geändert wird lediglich, dass nun für die Zuwanderer ein Antragsrecht auf Landesebene entsteht. Bisher war man vom Goodwill der Länder abhängig, dass diese nach formlosen Ersuchen der Flüchtlinge beim Bund um den humanitären Aufenthalt für Betroffene ansuchen.
Patenschaften
Keine Gnade kennt Fekter, was die umstrittenen Patenschaften angeht. Grundvoraussetzung für ein Bleiberecht ist, dass Personen oder Organisationen die finanzielle Haftung für die Zuwanderer übernehmen. Großen Haftungsaktionen durch NGOs stünde sie dabei kritisch gegenüber. Dies sei nicht Sinn der Sache, betonte Fekte. Daher dürften auch staatliche Zuwendungen an Organisationen nicht für die Haftungen verwendet werden.
Allerdings will die Ministerin im Vergleich zum Begutachtungsentwurf die Patenschaften missbrauchssicherer machen. So sollen Nebenabreden, in denen die Abhängigkeit des Zuwanderers vom "Paten" ausgenützt wird, verboten werden. Zusätzlich überlegt Fekter, entsprechenden Missbrauch unter Strafe zu stellen.
Klar gestellt wurde von Fekter, dass sie bei den neueren Fällen kein Zusatzverfahren wünscht. Die humanitären Gründe werden etwa bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren mitgeprüft. Fällt hier keine positive Entscheidung, gibt es auch keine neue Chance.
(apa/red)
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