Kompliment oder bloß eine Schikane:
73-jähriger Brite musste Ausweis herzeigen
- Pensionist musste Verkäuferin Volljährigkeit beweisen
- Madenschleuder wurde zum Stein des Anstoßes

Eine besonders strenge Verkäuferin hat in Großbritannien einen 73-Jährigen aufgefordert, durch Vorzeigen seines Ausweises seine Volljährigkeit zu beweisen. Er habe in einem Geschäft in Melksham in Südost-England eine Madenschleuder kaufen wollen, berichtete der Urgroßvater John Payne einer Regionalzeitung.
Als ihn die Kassierin nach dem Ausweis fragte, habe er zuerst gedacht, sie wolle ihm wegen seines jugendlichen Aussehens ein Kompliment machen. Er habe zunächst gelacht. Als die Verkäuferin aber "also?" gesagt habe, "wurde mir klar, sie macht keinen Scherz".
Payne zeigte daraufhin seinen Führerschein, den er seit 55 Jahren hat. Danach habe er die Geschichte sofort seiner Familie erzählt. "Wir haben sehr gelacht." Madenschleudern, die zum Auswerfen der Ködern verwendet werden, gelten in Großbritannien als Waffen und dürfen nicht an Minderjährige verkauft werden.
(apa/red)
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