Freitag, 16. Jänner 2009

Kärnten-Wahl steht vor der Tür: Wahllisten der Parteien müssen bis 23. Jänner stehen

  • Eine Anmeldung zur Briefwahl ist bereits möglich
  • Wahlkarte: Bis vier Tage vor Wahltag anforderbar

Viel zu tun haben derzeit die Parteimanager in Kärnten, um alle formalen Vorbereitungen für die Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 1. März unter Dach und Fach zu bekommen. Denn bis zum 23. Jänner um 12.00 Uhr mittags müssen die Wahllisten bei Landes- und Gemeindewahlbehörden abgegeben werden. Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben will, kann sich ab sofort dazu anmelden, Stimmzettel und Wahllisten werden freilich erst zugeschickt, wenn sie gedruckt sind.

Stichtag für die Wahlgänge war in Kärnten der 27. Dezember 2008. Ab diesem Stichtag begannen die Fristen zu laufen, die in Kärnten bei Landtags- und Gemeinderatswahlen synchron sind. Auch für das Sammeln von Unterstützungserklärungen war der 27. Dezember der Stichtag. Für ein Antreten bei der Landtagswahl braucht eine Partei die Unterschriften von drei Abgeordneten oder 100 Unterschriften je Wahlbezirk, also insgesamt 400 für eine landesweite Kandidatur.

Gemeindeebene: Kommunen mit maximal 19 Mandataren
Auf Gemeindeebene ist in Kommunen mit maximal 19 Mandataren die Unterschrift zweier Gemeinderäte für ein Antreten nötig, in Gemeinden mit mehr Mandataren braucht man drei Unterschriften. Die Zahl der Unterstützungserklärungen orientiert sich ebenfalls an der numerischen Größe des Gemeinderats, man braucht mindestens doppelt so viele Unterschriften, um kandidieren zu können. Um als Bürgermeister kandidieren zu können, muss man Listenführer einer für den Gemeinderat antretenden Partei sein. Solo-Kandidaturen von Einzelpersonen ohne Parteienhintergrund gibt es nicht. Ein Wahlvorschlag darf nur gleichzeitig mit jenem für die Gemeinderatswahl eingebracht werden.

Nach dem 23. Jänner keine personellen Änderungen mehr
Nach dem 23. Jänner, das ist der 37. Tag vor der Wahl, sind nach Auskunft des Leiters der Landeswahlbehörde, Herbert Hauptmann, keine personellen Änderungen bei den Listen mehr möglich. Einzige Ausnahme: Wenn ein Kandidat stirbt, auf ein Antreten verzichtet oder die Wählbarkeit verliert, können die Parteien bis zum 34. Tag vor der Wahl noch Ersatzkandidaten nominieren. "Danach geht aber nichts mehr", so Hauptmann.

Nach dem Einlangen der Listen müssen die Landes- und Gemeindewahlbehörden die Wahlvorschläge und Unterstützungserklärungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen, dafür haben sie eine Woche Zeit. Spätestens am 29. Jänner müssen die Wahlvorschläge also abgeschlossen sein und veröffentlicht werden. Sollten nach der Veröffentlichung doch noch Mängel in einem Wahlvorschlag festgestellt werden, bleiben diese trotzdem gültig. Bis zehn Tage vor der Wahl müssen die Gemeinden den Wahlberechtigten eine "amtliche Wahlinformation im ortsüblichen Umfang" zukommen lassen.

Wahlkarte
Eine Wahlkarte kann man bis vier Tage vor dem Wahltag telefonisch oder schriftlich anfordern, erscheint man persönlich, geht es auch noch am dritten Tag vor der Wahl. Sie ist auch für die Briefwahl nötig.

Die sogenannten Landeslisten der Parteien, also die Verbandswahlvorschläge, müssen bis zum zwölften Tag vor dem Urnengang, also bis zum 17. Februar, der Wahlbehörde unterbreitet werden. Und noch ein Termin: Ist für die Bürgermeisterwahl eine Stichwahl notwendig, muss diese am 15. März stattfinden.

(apa/red)

16.1.2009 15:29