Donnerstag, 15. Jänner 2009

Rauchverbot sorgt für rauchende Köpfe:
Ämter kommen mit Kontrollen nicht zurecht

  • In Stadt Wien wird derzeit überhaupt nicht bestraft
  • In jedem Bundesland gibt es andere Zuständigkeiten

Seit knapp drei Wochen ist das Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Wie mit den Bestimmungen umgegangen werden soll, ist aber scheinbar nur wenigen klar. Dabei klagen nicht nur Wirte über unübersichtliche Bestimmungen und komplizierten Ausnahmen, auch die kontrollierenden Behörden haben mit den neuen Nichtraucherschutzbestimmungen ihre liebe Not.

In Wien werden Gäste, die sich unerlaubterweise in Nichtraucherzonen eine Zigarette anzünden, bisher gar nicht bestraft. Organisatorisch sei dies einfach unmöglich, so die Begründung der Stadt. In Linz werden noch gar keine Sanktionen verhängt, vorerst wird nur informiert. Erst bei mehrmaligen Verstößen werden, wie im Gesetz vorgesehen, Geldstrafen verhängt, so die Erklärung. Die Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg wiederum fordern von angezeigten Wirten nur Stellungnahmen, Lokalaugenscheine seien "nicht ausgeschlossen", hieß es auf APA-Anfrage.

Während das Gesundheitsministerium die Zuständigkeit für Kontrollen und Strafen klar bei den Bezirksämtern sieht, herrscht in vielen Bundesländern Verwirrung. Das Gesundheitsministerium sieht die Sache so: Die Zuständigkeiten seien klar geregelt, wurde bereits 2008 noch vor Inkrafttreten des Gesetzes betont. Laut Erläuterungen des Ressorts sind alleine die Bezirksstellen als Verwaltungs-Strafämter für die Überprüfungen von gemeldeten Vergehen und die Verhängung von Strafen zuständig. Die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate müssen demnach beim Eintreffen von Meldungen, Beschwerden oder auch Anzeigen tätig werden und Ermittlungsverfahren einleiten.

(apa/red)

15.1.2009 13:19