Serie von Pannen bei BZÖ-Obmannsuche:
Gaugg für Kandidatur gar nicht berechtigt
- Frühzeitiges Aus für den Antritt zur Haider-Nachfolge
- BZÖ wittert dahinter neue Torpedierungen der FPÖ
Das BZÖ nimmt die Stellenbewerbung von Reinhart Gaugg um das Amt des orangen Parteichefs nicht an. "Reinhart Gaugg ist nicht Mitglied des BZÖ und deshalb laut Parteistatuten nicht wahlberechtigt", stellte BZÖ-Sprecher Heimo Lepuschitz klar. Gaugg hatte zuvor erklärt, er wolle am Parteitag des orangen Bündnisses die Nachfolge des verstorbenen BZÖ-Obmannes Jörg Haider antreten.
Die Ankündigung Gauggs, für das Amt des Parteichefs kandidieren zu wollen, passe laut Lepuschitz "trefflich in die Faschingszeit. Hier handelt es sich nur um einen weiteren gescheiterten Versuch, vor der Kärntner Landtagswahl die erfolgreiche Wahlbewegung des BZÖ zu behindern". Der frühere FPÖ-Sozialsprecher und Vize-Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt Gaugg ist derzeit freiberuflich in Klagenfurt tätig. Zu Bekanntheit hatte er es erstmals am Parteitag in Innsbruck 1986 gebracht. Gemeinsam mit Siegfried Kampl war er es, der Haider schulterte, als dieser Norbert Steger aus dem Rennen geschlagen hatte.
Gaugg, der 2002 sämtliche Ämter in der Partei zurücklegen musste, ist zuletzt mit dem Versuch gescheitert, der FPÖ eine Rente abzuklagen. Sein Argument für die überraschende Kandidatur: "Ich war schon einmal stellvertretender Bundesparteiobmann." Außerdem sei er ein langjähriger politischer Wegbegleiter Haiders.
(apa/red)
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