Korruptionsbehörde nimmt die Arbeit auf:
Walter Geyer als Leiter der Sonderabteilung
- Neue Behörde startet mit nur drei Staatsanwälten
- Kampf gegen Amtsmissbrauch und andere Delikte

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Korruptionsbehörde
Polizei-Agenden sollen im Innenressort bleiben
Die Staatsanwaltschaft nahm zur Korruptionsbekämpfung ihren Betrieb aufnehmen. Weil die insgesamt geplanten 20 Dienstposten noch nicht genehmigt sind, startet die Sonderbehörde allerdings in einer Rumpfbesetzung: Vorerst werden im Hauptquartier in der Wiener Universitätsstraße nur der Leiter Walter Geyer und 2 weitere Staatsanwälte einziehen, wie viele zusätzliche Mitarbeiter es gibt, werden erst die Budgetverhandlungen mit dem Finanzministerium zeigen.
Die Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft soll sich österreichweit auf die Verfolgung von Amtsmissbrauch, Geschenkannahme durch Beamte, Bestechung, verbotener Intervention und bestimmter Geldwäschedelikte konzentrieren. Bisher wurden diese Delikte von den normalen Staatsanwälten verfolgt, künftig soll die darauf spezialisierte Sonderbehörde interessante Fälle an sich ziehen. Ein Hauptquartier in der Nähe des Wiener Straflandesgerichtes wurde bereits gefunden - in einem Gebäude in der Universitätsstraße, in dem zuletzt die kuwaitische Botschaft residierte.
Neben dem als Leiter bereits bestellten Geyer wird der Behörde voraussichtlich auch der aus der BAWAG-Affäre bekannte und auf komplizierte Wirtschaftsfälle spezialisierte Staatsanwalt Georg Krakow angehören, heißt es im Justizministerium. Die Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft soll einschlägige Fälle an sich ziehen und die Ermittlungen leiten. Bei der Polizei fehlt eine entsprechend spezialisierte Abteilung allerdings noch: Das geplante "Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention" wurde noch nicht eingerichtet.
Wegen der vorgezogenen Neuwahl noch nicht wirksam wird das "Gewaltschutzpaket", das eigentlich Anfang 2009 hätte in Kraft treten sollen. Darin ist u.a. eine Verlängerung der Tilgungsfrist der Vorstrafen von Sexualstraftätern vorgesehen. Außerdem werden in diesem Bereich die Strafdrohungen verschärft und eine gerichtliche Aufsicht etabliert. Ferner können Sexualstraftäter mit Berufs- und Tätigkeitsverboten belegt werden. Das Gesetzespaket, das von der alten Regierung bereits abgesegnet worden war, soll nun im ersten Quartal vom Nationalrat beschlossen werden.
(apa/red)
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