Dienstag, 30. Dezember 2008

Arbeitslose auch in der Selbstständigkeit:
Möglichkeit zu Versicherung ab Jänner 2009

  • Freiwillige Versicherung in drei Beitragsvarianten
  • Sozialminister Rudolf Hundstorfer lobt Beschluss

Ab Anfang Jänner haben Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu lassen. Darauf verwies Sozialminister Rudolf Hundstorfer in einer Aussendung. Berechtigt sind Personen, die schon bisher selbstständig erwerbstätig waren, und jene, die erst nach dem 1.1.2009 eine selbstständige Tätigkeit beginnen. In allen Fällen beginnt die Arbeitslosenversicherung frühestens mit Anfang des kommenden Jahres.

Selbstständige haben in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen - ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage, der Beitragssatz beträgt sechs Prozent. Bei einer Beitragsgrundlage von 1.172,50 Euro erhält ein Selbstständiger im Falle der Arbeitslosigkeit 572,69 Euro monatlich an Arbeitslosenunterstützung. Bei einer Beitragsgrundlage von 2.345,00 sind es 896,35 Euro, bei einer von 3.157,50 Euro sind es 1.235,48 Euro.

Für den Eintritt in die Arbeitslosenversicherung ist eine schriftliche Erklärung notwendig. Wird der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung nicht rechtzeitig erklärt, kann man erst nach acht Jahren wieder in die Arbeitslosenversicherung eintreten.

Hundstorfer ist jedenfalls voll des Lobes für das neue Modell, das noch unter der alten Regierung beschlossen wurde. Dieses sei "ein wichtiger Baustein zum Schutz der selbstständig Erwerbstätigen", betonte er.
(apa/red)

30.12.2008 11:54