Bei Knallkörpern scheiden sich die Geister:
BKA kündigt Kontrollen und harte Strafen an
- Exekutive kann über 2.000 Euro Bußgeld einstreifen
- Umfrage: Jeder Vierte will es wieder krachen lassen

·400 kg Raketen in Wohnhaus gelagert
Tirol: Feuerwerkskörper von Polizei sichergestellt
An den Silvesterknallern scheiden sich jedes Jahr aufs Neue die Geister. Für die einen sind sie ein Ärgernis, für die anderen ein Ausdruck der Freude. Besonders ältere oder kranke Menschen und Haustiere können dem Lärm wenig abgewinnen. Sicher ist, dass das Abbrennen des Silvesterfeuerwerks keine ungefährliche Sache ist - für den "Täter" ebenso wenig wie für seine Umgebung.
So warnten Bundeskriminalamt und Bundespolizeidirektion (BPD) Wien vor den Risiken und machten auch auf die Strafen aufmerksam. Die BPD appellierte, Rücksicht zu nehmen und kündigte Schwerpunktkontrollen an. Knaller und Raketen dürfen gar nicht in der Nähe von Alters- und Kinderheimen, Kirchen sowie Krankenhäusern gezündet werden. Auch in Menschenansammlungen ist dies verboten.
Pyrotechnische Gegenstände der Klassen III und IV (Mittel- bzw. Großfeuerwerk) dürfen nur Personen zünden, die um eine Bewilligung bei der Bundespolizeidirektion angesucht haben. Für die Klasse II (Kleinfeuerwerk) muss man zumindest 18 Jahre alt sein. Die Strafen sind übrigens empfindlich. Bis zu 2.180 Euro muss man bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz zahlen. Die Alternative wäre eine Arreststrafe von bis zu sechs Wochen. Das Bundeskriminalamt warnte im Ö1-Morgenjournal besonders vor selbst gebastelten Böllern. Auch vor illegal importierten Böllern sollte man sich hüten.
Jeder Vierte will es krachen lassen
Laut Wirtschaftskammer Österreich ist die Tendenz zum Feuerwerk steigend. Einer Umfrage des Makam Market Research-Institutes will zum bevorstehenden Jahreswechsel in Österreich jeder Vierte ein Silvesterfeuerwerk veranstalten. Ein Jahr zuvor war es jeder fünfte. Rund 10.000 heimische Verkaufsstellen werden zwischen Weihnachten und Silvester 8,5 bis neun Millionen Euro Umsatz mit Feuerwerkskörpern machen.
Jürgen Siegert, stellvertretender Obmann des Bundesgremiums des Eisen- und Hartwarenhandels der Wirtschaftskammer, empfahl, mit Feuerwerks- und Knallkörpern stets vom Körper weg zu hantieren, niemals auf Menschen zu zielen und bereits gezündete Feuerwerkskörper nicht in den Händen zu behalten. Und: "Auch kleinste Feuerwerkskörper dürfen nur entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet werden." (apa/red)
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