Samstag, 20. Dezember 2008

1,5 Millionen eingenommen: Kindergeld- Rückforderungen bringen dem Staat Bares

  • Klagen erzürnter Eltern bisher wenig erfolgreich
  • Eltern müssen durchschnittlich 2.435 Euro zahlen

Die Rückforderungen beim Kindergeld haben dem Staat gar nicht so geringe Einnahmen gebracht. Für die Jahre 2002 bis 2004 wurde von 1.312 Personen ein Betrag von über 1,5 Millionen Euro zurückbezahlt. Darin nicht eingerechnet sind jene Zahlungen, die in Raten erfolgen, heißt es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen aus dem noch zuständigen Gesundheitsministerium. Die durchschnittliche Rückforderung beläuft sich beim Kindergeld auf 2.435 Euro, beim Zuschuss zum Kindergeld auf 1.265 Euro.

Vor Gericht waren die Kläger gegen die Rückforderungen bisher nicht sonderlich erfolgreich. 643 Klagen wurden eingebracht, davon 200 zu Gunsten des Familienlastenausgleichsfonds, also im Klartext für die Behörden entschieden. Nur in 15 Fällen setzten sich die Kläger durch - und in all diesen Angelegenheiten wurde lediglich wegen neu vorgebrachter Fakten wie etwa berichtigter Daten für die Eltern entschieden, schreibt das Gesundheitsministerium. 428 Verfahren sind noch offen.

Insgesamt wurden für das Jahr 2002 157 Rückforderungsbescheide in Sachen Kindergeld und 930 wegen des Zuschusses versendet. Für 2003 waren es mehr als 300 beim Kindergeld, fast 2.400 beim Zuschuss.

Neuregelung angekündigt
Derzeit werden keine Bescheide mehr ausgeschickt, da die künftig zuständige Familienstaatssekretärin Christine Marek eine Neuregelung bezüglich der Rückforderungen beim Zuschuss angekündigt hat. Geplant ist die rückwirkende Anhebung der Abgabengrenze, sprich von jenem Einkommen, ab dem der Zuschuss zurückgezahlt wird, auf das seit 2008 geltende (höhere) Niveau. Außerdem wird der Rückzahlungszeitraum von 15 auf sieben Jahre verkürzt. Etwa die Hälfte der Betroffenen soll so nicht zahlen müssen.

Das Familienstaatssekretariat hat klar gestellt, dass beim Kindergeld-Zuschuss derzeit keine Rückforderungen wegen regulärer Rückzahlungen gestellt werden - das heißt in jenen Fällen, wo die Eltern mittlerweile ein Einkommen erreicht haben, wo sie das Darlehen wieder abzahlen können. Sehr wohl wird hingegen unverändert von den Krankenkassen der Zuschuss rückgefordert, wenn dieser zu Unrecht bezogen wurde.

(apa/red)

20.12.2008 12:55