Etappensieg für Europas Arbeitnehmer:
EU-Parlament gegen längere Arbeitszeiten
- Abgeordnete durchkreuzen Pläne der EU-Regierungen
- Bereitschaftsdienste sollen als Arbeitszeit gelten

·Kündigungswelle rollt auf Österreich zu
AMS verzeichnet 30.000 Frühwarnmeldungen
·Wir arbeiten mehr als
die meisten Europäer
Mehr Arbeitsstunden als der EU-Durchschnitt
Das Europaparlament hat den Plan der EU-Regierungen zurückgewiesen, unter bestimmten Voraussetzungen die Wochenarbeitszeit auf bis zu 65 Stunden auszuweiten. Die Abgeordneten in Straßburg votierten mit breiter Mehrheit dafür, die Höchstarbeitszeit in der EU bei 48 Stunden zu belassen. Ausnahmen von der Regel sollen nach dem Willen des EU-Parlaments nach drei Jahren auslaufen.
Außerdem sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich dafür aus, dass der gesamte Bereitschaftsdienst, einschließlich inaktiven Zeit, als Arbeitszeit angesehen wird. Im Gegensatz dazu sieht der EU-Ministerrat die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit an, sofern nicht in bestimmten Rechtsvorschriften, in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern etwas anderes vorgesehen ist. Der Beschluss des Europaparlaments bedeutet, dass über den Beschluss der EU-Regierungen vom Juni neu verhandelt werden muss.
Die EU-Staaten haben sich im Juni nach mehr als drei Jahren darauf verständigt, dass unter bestimmten Bedingungen eine Erhöhung der normalen Wochenarbeitszeit von 48 auf bis zu 65 Stunden möglich sein soll und mit Sozialpartner-Vereinbarung noch mehr. Die weitreichenden Ausweitungen der Arbeitszeit waren ein Zugeständnis an Großbritannien, das bisher die EU-Arbeitszeitregeln überhaupt nicht anwendet.
Außerdem wurde vereinbart, dass Phasen "inaktiver Bereitschaft - also wenn ein Arzt zwar im Spital ist, aber schläft - nicht als Arbeitszeit gerechnet werden. Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, wonach auch Bereitschaft als Teil der Arbeitszeit zu gelten hat, verstoßen derzeit fast alle EU-Staaten - auch Österreich - insbesondere im Gesundheitswesen gegen EU-Recht.
(apa/red)
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