Millionenschwerer Beschluss im Ministerrat:
Regierung segnet Schuldenerlass der AUA ab
- Plus: AUA erhält 200 Mio. Überbrückungsdarlehen
- Erhebungsantrag der Opposition abgeschmettert

·Spendenmarkt hofft auf neue Ankurbelung
NGOs steuern bei Gipfel auf Konfrontation zu
·AUA: Um 7,1 Prozent
weniger Passagiere
Rückgang bei Charter und
Langstrecke im November
Die Regierung hat bei ihrem Ministerrat die Entschuldung der AUA beschlossen, die zum Verkauf notwendig war. Der 500-Millionen-Euro-Schuldenerlass wird über die ÖIAG an die AUA transferiert. Dazu bekommt die AUA ein 200 Mio. Euro Überbrückungsdarlehen, das zurückbezahlt werden muss. Außerdem schmetterte die Koalition einen Erhebungsantrag der Opposition zum AUA-Verkauf ab.
Der dritte Teil des Verkaufs sei dann die Zustimmung der EU, sagte Pröll. Zuvor wurde bekannt, dass die Austrian Airlines Group im November im Linien- und Charterverkehr zusammen 732.000 Passagiere und damit um 7,1 Prozent weniger als im Vorjahr beförderte. Nach Kapazitätsreduktionen ging die Gesamtauslastung um 0,8 Prozentpunkte auf 72,8 Prozent zurück, hieß es laut AUA.
Erhebungsantrag
Die Koalition hatte sich nach dem Entschuldungs-Beschluss für die Abschmetterung eines Erhebungsantrags der Opposition zum Verkauf der AUA Vertuschung und Blockade bei der Aufklärung des Privatisierungschaos vorwerfen lassen müssen. Die drei Oppositionsparteien hatten einen Antrag gestellt, der detaillierte Erhebungs- und Berichtsaufträge in 25 Fragen an das Finanz- und Verkehrsministerium umfasste.
Die Opposition forderte von den Ministern, dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses bis längstens 15. Dezember einen Erhebungsbericht vorzulegen. Darin wollte man u.a. über die Aufsichtsrats-Protokolle, die Berichte des internen Kontrollsystems der AUA, die Budgets und die Protokolle der Hauptversammlungen der AUA der Jahre 2007 und 2008 sowie die verschiedenen von den Bietern erbrachten Angebote informiert werden. Daraus wurde nichts, die Ministerien wurden mit dem rot-schwarzen Antrag "um die Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerungen in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfverlangens bis zum 12. Februar 2009 ersucht".
(apa/red)
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