Freitag, 19. Dezember 2008

Nach 26 Jahren aus Gefängnis entlassen:
Ex-RAF-Terrorist Klar ist auf freiem Fuß

  • Urlaubsanspruch: 56-Jähriger früher freigelassen
  • Richter sahen bei Klar keine Rückfallgefahr mehr

Der frühere deutsche RAF-Terrorist Christian Klar ist nach 26 Jahren Haft wieder auf freiem Fuß. Der 56-Jährige wurde aus dem Gefängnis in Bruchsal bei Karlsruhe entlassen.

"Er wird nun selber bestimmen können, was er macht und wo er es machen will", sagte sein Hamburger Anwalt Heinz-Jürgen Schneider. Nun ist als einzige Ex-Terroristin der RAF noch Birgit Hogefeld hinter Gittern.

Längste Haftstrafe
Der einstige Terrorist saß seit 1985 - und damit länger als jedes andere RAF-Mitglied - wegen neunfachen Mordes im Gefängnis. 1992 kam eine weitere Verurteilung hinzu.

Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hatte im vergangenen Jahr ein Gnadengesuch Klars abgelehnt. Ende November hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Klar nach Ablauf seiner Mindesthaftzeit auf Bewährung entlassen werden muss. Er gilt heute nicht mehr als gefährlich. Das bescheinigten ihm zwei Gutachter und auch die Bundesanwaltschaft.

Urlaub aufgespart
Klar hatte in der Haft gearbeitet, daher konnte er durch seinen angesparten Urlaub - sogenannte Freistellungstage - einige Tage früher freigelassen werden. "Ob er der Öffentlichkeit Auskunft über seinen Aufenthaltsort geben will oder nicht, obliegt allein der Entscheidung von Christian Klar", teilte das Ministerium weiter mit. Klars Anwalt betonte allerdings, der 56-Jährige werde nicht die Öffentlichkeit suchen. "Er wird nicht in Talkshows auftreten und auch keine Interviews geben", sagte der Jurist.

In der deutschen Öffentlichkeit hatte die Entlassungsentscheidung zu heftigen Kontroversen geführt. Der frühere Terrorist hatte keine Reue gezeigt. Auch sein Wissen über Details von Anschlägen hatte er nicht preisgegeben.

Zufrieden über Entlassung
"Wer so brutal und menschenverachtend gegen andere gehandelt hat, dem nimmt man sowieso keine Reue ab", sagte der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Bei den RAF-Terroristen handle es sich um gemeine, kriminelle Verbrecher. "Dann kann man ihnen die Vorzüge, die ein Rechtsstaat bietet, nicht verschließen", sagte Schleyer weiter.

"Er hat sich gefreut, er war zufrieden", beschrieb Anwalt Schneider die Stimmung seines Mandanten vor der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt. Klars nächste Schritte in Freiheit seien noch unklar. "Die Auflagen sind aber nicht besonders hoch, es hängt auch sehr von den Gesprächen in Berlin und mit dem Bewährungshelfer ab", sagte Schneider.

Das Berliner Ensemble hält den Praktikumsplatz in der Bühnentechnik für Klar jedenfalls weiter bereit. "Das Angebot besteht weiter", sagte eine Sprecherin des Theaters am Freitag. Allerdings sei nicht geklärt, wann der 56-Jährige das Praktikum antreten werde. Klar habe vor rund vier Jahren angefragt, daraufhin habe das BE ihm den Platz angeboten.
(apa/red)

19.12.2008 13:09