Bundesländer uneins bei Verbot der NPD:
Neues Verfahren vor Gericht ist umstritten
- Rheinland-Pfalz und Bayern setzen sich nicht durch
- Problem: Geheimdienst-Informanten eingeschleust
·Passau-Attentat ein
Bandenverbrechen?
Haftbefehl gegen ein Paar
aus München erlassen
·Die rechtsextreme Szene in Passau
Hintergründe zur Bluttat gegen den Polizeichef

Die deutschen Bundesländer sind sich nicht einig, ob ein neuer Anlauf für ein Verbot der rechtsextremen NPD gemacht werden soll. Die Diskussion darüber war nach dem Mordanschlag auf den Polizeichef von Passau neu entbrannt.
Rheinland-Pfalz und Bayern konnten sich in Berlin im Kreis der Ministerpräsidenten nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, ein neues Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anzustrengen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sagte, alle Länder wollten ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der NPD intensivieren. Ein neuer Verbotsantrag sei aber "von einigen Ländern blockiert worden". Bayern und Rheinland-Pfalz würden unabhängig davon ihre Bemühungen für ein neues Verbotsverfahren fortsetzen, sagte Beck.
Differenzen gibt es darüber, wieweit der NPD direkt eine verfassungswidrige Haltung nachgewiesen kann, ohne dass die Informanten des Inlands-Geheimdienstes abgezogen werden.
(apa/red)
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