Haftstrafen für die "falschen Polizisten":
Drei Jahre und ein Jahr Haft für Rumänen
- Beschuldigte erbeuteten insgesamt mehr als 23.000
- Bruder des Erstangeklagten bei Festnahme gestorben

·Rechtlich klar, in der Praxis nicht so leicht
Gesetz regelt für Polizei den Waffengebrauch
·Favoriten: Schüsse
in Wiener Wohngebiet
BIA ermittelt: Haben die Beamten richtig reagiert?
Drei Jahre Haft bzw. ein Jahr Freiheitsstrafe, davon elf Monate bedingt: So lautete am Landesgericht Korneuburg das - nicht rechtskräftige - Urteil gegen jene wegen Diebstahls angeklagten Rumänen (27 und 29), die mit dem "Polizistentrick" im Frühjahr reisenden Landsleuten auf Autobahnparkplätzen in zwei Fällen insgesamt mehr als 23.000 Euro Bargeld abgenommen haben sollen.
Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil die "falschen Polizisten" am 19. April an der S1 (Wiener Außenring-Schnellstraße) an echte Beamte geraten waren. Im Zuge der folgenden Festnahme gab die Polizei Schüsse auf das Fluchtfahrzeug ab, wobei der Bruder des Erstangeklagten starb und die beiden anderen verletzt wurden. Das Verfahren wegen des Schusswaffengebrauchs ist bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt anhängig. Der Zweitangeklagte war laut Anklage nur am 19. April dabei gewesen, wobei er lediglich im Auto saß.
Die Verdächtigen hatten - mit Blaulicht am Armaturenbrett und einem falschen Polizeiausweis - vorgegeben, Personen- und Bargeldkontrollen durchzuführen und sich dabei jeweils das Geld und die Autoschlüssel ihrer Opfer geschnappt. Dabei erbeuteten sie an der Westautobahn bei St. Pölten von drei Landsleuten, die in Frankreich einen Pkw kaufen wollten, 9.400 Euro, bei Alland nahmen sie drei weiteren Rumänen nach demselben Muster 14.000 Euro ab.
(apa/red)
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