Drei tödliche Injektionen verabreicht:
18 Monate bedingt für Sterbehilfe-Arzt
- Kein Mord, sondern "nur" Tötung auf Verlangen
- Salzburg: 68-Jähriger nimmt das Strafurteil an

Im Salzburger "Sterbehilfeprozess" gegen den pensionierten Lungenfacharzt Helmut Wihan (68) ist das Urteil gefällt worden: Wihan wurde zu 18 Monaten bedingt wegen Tötung auf Verlangen verurteilt. "Ich nehme das Urteil an", sagte Wihan. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Dem Sohn der getöteten Frau wurde ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen.
Dem pensionierten Lungenfacharzt war vorgeworfen worden, einer 70-jährigen Frau aus dem Salzburger Flachgau auf deren Wunsch am 13. Juni 2006 drei tödliche Injektionen verabreicht zu haben. Die Staatsanwältin plädierte auf Mord, die Verteidigung auf Tötung auf Verlangen.
Die milde Strafe begründete der vorsitzende Richter Wilhelm Longitsch damit, dass Wihan geständig und unbescholten war. Zudem habe der Angeklagte einen ordentlichen Lebenswandel geführt. Der Delikt "Tötung auf Verlangen" ist mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre bedroht.
"Bin erleichtert, es geht mir gut"
"Ich bin erleichtert, es geht mir gut", sagte Wihan nach Prozessende. Er wisse zwar, dass er auf dem Gebiet der Medizin gut sei, hinsichtlich von Depressionserkrankungen habe er jetzt viel gelernt, gestand der pensionierte Lungenfacharzt ein. "Wenn man einen Menschen lange kennt, wird man von ihm eingelullt." Deshalb glaube er, dass im Fall der befreundeten Flachgauerin die Urteilsfähigkeit eingeschränkt war.
Für eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe in Österreich will sich der langjährige Arzt nicht weiter einsetzen. "Dazu bin ich nicht der richtige Typ." (apa/red)
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