Dienstag, 9. Dezember 2008

Österreicher dürfen sich über Geldsegen freuen: Steuerreform bringt dickeres Börsel

  • Verdiener zwischen 18.000 und 35.000 € profitieren
  • Durchschnittliche Entlastung liegt bei 329 Euro im Jahr

Von der geplanten Steuerreform verhältnismäßig am meisten profitieren werden Menschen mit Jahresbruttoeinkommen zwischen 18.000 und 35.000 Euro. Der Großteil der Lohnsteuerpflichtigen - 3,2 Millionen Personen - wird eine Entlastung zwischen 250 und 750 Euro bekommen. Knapp 150.000 ersparen sich 1.000 Euro und mehr im Jahr. Das hat die "Statistik Austria" errechnet.

Da die Reform für 2009 geplant ist, die Daten jedoch aus dem Jahr 2007 stammen, wird die Entlastungswirkung aufgrund der Lohn- und Pensionssteigerungen zwischen diesen Zeitpunkten etwas unterschätzt. Die Erhöhung der Einkommensgrenze für die erste Tarifstufe auf 11.000 Euro (bisher 10.000), die Verschiebung der Grenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, auf 60.000 Euro (bisher 50.000) und die Senkung der Steuersätze zwischen 11.000 und 25.000 (von 38,3 auf 36,5 Prozent) bzw. zwischen 25.000 und 60.000 Euro (von 43,6 auf 43,2 Prozent) führt zu einer Entlastung von 2,01 Mrd. Euro.

Rund 2,6 Mio. (davon fast 1,7 Millionen Frauen) der insgesamt 6,1 Mio. Lohnsteuerpflichtigen, die bereits bisher keine Steuern zu zahlen hatten, profitieren nicht von der geplanten Tarifentlastung. 133.000 Lohnsteuerpflichtige werden mit bis zu 250 Euro entlastet, 1,1 Mio. mit 250 bis 500 Euro und 2,1 Mio. mit 500 bis 750 Euro. 31.000 Personen bleiben am Ende des Jahres 750 bis 1.000 Euro mehr im Geldbörsel und knapp 150.000 ersparen sich 1.000 Euro und mehr im Jahr.

Bei Betrachtung der Entlastungswirkungen nach Bruttobezugsgruppen zeigt sich eine steigende Pro-Kopf-Entlastung mit steigenden Bezügen. Im Durchschnitt werden Lohnsteuerpflichtige dabei um 329 Euro jährlich entlastet. Die relative Entlastung ist bei den unteren Bezugsstufen Null, steigt in der Folge an, um dann ab der Bruttobezugsklasse 25.000 bis unter 30.000 Euro abzusinken. Lediglich bei der Bruttobezugsstufe zwischen 70.000 und 100.000 Euro steigt die Entlastung auch relativ noch einmal an, da hier die Erhöhung der Grenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, wirksam wird.

(apa/red)

9.12.2008 12:28