Hundertwasserhaus verliert seinen Namen:
Gericht gibt klagendem Architekten Recht
- Josef Krawina will maßgeblich mitgestaltet haben
- Merchandising-Artikel müssen zurückgezogen werden

Das Hundertwasserhaus in Wien muss laut Wirtschaftsmagazin "trend" nach einem neuen Entscheid des Wiener Handelsgerichts nun doch umbenannt werden. Das Handelsgericht hat in einem Gutachten dem Grazer Architekten Josef Krawina einen wesentlichen künstlerischen Anteil an der Tourismusattraktion zuerkannt.
Hundertwasser hatte dem Gutachten zufolge bei seinen Ideen in vielen Fällen auf Vorentwürfe von Krawina zurückgegriffen. Teile der Anlage seien überhaupt von dem Architekten entworfen worden, heißt es. Als Konsequenz neben der urheberrechtlichen Präzedenz hat laut "trend" das Urteil auch finanzielle Folgen. T-Shirts, Kataloge, Seidentücher, Poster und ähnliche Merchandising-Artikel mit dem "Hundertwasserhaus" ohne Hinweis auf Krawina müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Der Miturheber habe Anspruch auf Tantiemen.
Krawina schied aus
Die Vorgeschichte: 1979 wurde Hundertwasser gemeinsam mit Krawina von der Stadt Wien mit der Planung und Errichtung des Hauses beauftragt. Der Künstler Hundertwasser durfte wegen der herrschenden Bauordnung jedoch keine Architekten- und Statikerleistungen erbringen. Unterschiedliche Auffassungen führten zum Bruch der beiden, und Krawina schied 1981 aus dem Projekt, erhielt aber als Abschlagszahlung 77.000 Euro von der Stadt Wien.
Krawina übergab nach dem Tod Hundertwassers seine Rechte an den Souvenirshop-Betreiber Harald Böhm. Dieser brachte in Folge 2001 eine Klage gegen die Museumsbetriebs GmbH und die Gruener Janura AG als Produzent und Rechtevergeber Hundertwassers ein. Die Klage durchlief mehrere Instanzen, bis sie vom OGH mit der Auflage an das Wiener Handelsgericht zurückverwiesen wurde, ein Gutachten einzuholen.
Anwalt Georg Zanger, Vertreter der Betreibergesellschaft, hält das Gutachten für mangelhaft, will nochmals Einspruch erheben und notfalls beim EuGH weiter prozessieren.
(apa/red)

