Mittwoch, 3. Dezember 2008

NEWS-Redakteur Heinz Sichrovsky über den ewig jungen Klassiker: Muliar vs. Peymann.

Ist es gestattet, sich öffentlich über das Gedeihen eines erst vor Monatsfrist eingetopften Pflänzchens zu freuen? Am 30. 10. wurde hier gemeldet, Fritz Muliar verklage Claus Peymann wegen der in einer Interviewsammlung publizierten Diagnose „Volltrottel“ auf 30.000 Euro. Das Zitat ist neun Jahre, das Buch zwei Monate alt, und die Causa erregt anhaltend. Interessiert Sie, wie die Sache weitergeht? An Muliars 89. Geburtstag, dem 12. 12., liest Peymann im Akademietheater aus dem Opus. Er wurde anwaltlich aufgefordert, die inkriminierte Titulierung nicht mehr zu gebrauchen.

Sollte er nicht fristgerecht abschwören, erwartet ihn beim Bühnentürl ein Gerichtsbüttel mit der einstweiligen Verfügung. Bei Zuwiderhandeln drohen bis zu 100.000 Euro Beugestrafe pro Tag. Hinsichtlich der 30.000-Euro-Klage ließ Peymann ausrichten, er habe am Buch nicht mitgearbeitet, und die Beleidigung von anno ’99 sei verjährt. Falsch, triumphiert Muliars Anwalt: Die Verjährungsfrist beginne erst, wenn der Geschädigte vom Vorgang Kenntnis erlangt habe, und die Lektüre von Peymann-Interviews habe nie zu den Gewohnheiten seines Klienten gehört. Dann werde er Muliars alte Invektiven gegenklagen, beharrt Peymann. Geht nicht, denn Peymann kommentierte Zärtlichkeiten wie „Goebbels des Theaters“ stets umgehend und vernehmlich und setzte damit die Verjährung in Gang. Bitte nicht nachlassen!

3.12.2008 16:38