Haidinger will jetzt vor Gericht ziehen: Ex-BK-Chef bisher noch nicht einvernommen
- Gleich doppelte Beschwerde bei VfGH und VwGH
- Disziplinarverfahren gegen Haidinger läuft seit Juli

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Der vorläufig vom Dienst suspendierte ehemalige Direktor des Bundeskriminalamts (BK), Herwig Haidinger, geht vor Gericht. Gegen die Suspendierung werden Beschwerden beim Verfassungs- (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht. Laut Haidingers Anwalt Noll wurde sein Mandant bisher nicht einvernommen, obwohl sein Disziplinarverfahren seit Juli läuft.
Die Beschwerde beim VfGH will Noll einbringen, weil es sich bei der Suspendierung um eine "vollständig rechtswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit eines Beamten" handle. Er sei optimistisch wegen der Rechtsprechung des VfGH, es gebe mehrere Entscheidungen. Noll verwies auf den Paragrafen 43 des Disziplinarrechts, demzufolge er seinen Dienst so ableisten muss, dass das "Vertrauen der Allgemeinheit" in seine Arbeit gewährleistet sei.
Beim VwGH wollen sich Noll und Haidinger beschweren, weil die Dienstbehörde eigentlich gar nicht zuständig gewesen wäre und deshalb die vorläufige Suspendierung rechtswidrig sei. Zum Zeitpunkt der vorläufigen Suspendierung gab es bereits ein Disziplinarverfahren gegen Haidinger, und daher sei ausschließlich die Disziplinarkommission zuständig gewesen.
Noll bezeichnete die Gründe für die vorläufige Suspendierung als "substanz- und substratlos". Die Maßnahme sei eine "Sanktion für unbotmäßiges Verhalten, das von der ÖVP nicht goutiert wird". An Haidingers Person werde ein "Exempel statuiert, das den Polizeiapparat insgesamt einschüchtern sollte, wenn es erfolgreich wäre".
(apa/red)
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