Montag, 24. November 2008

AIDS-Infizierte leiden an Diskriminierung:
Von Versicherungsschutz ausgeschlossen

  • Aus "Überleben" wurde zuletzt "Leben mit Aids"
  • Positive machen sich bei Sexualkontakten strafbar

Knapp 1.200 Menschen leben in Österreich als Aids-Kranke. 12.000 bis 15.000 sind HIV-positiv, ohne krank zu sein. Doch für die Immunschwächepatienten heißt es rechtlich trotz aller medizinischer Fortschritte, welche Aids auch wieder zurückdrängen können: Einmal Aids, immer Aids. Und insgesamt sind HIV-Betroffene nach wie vor in rechtlicher, beruflicher und sozialer Hinsicht weiterhin diskriminiert. Dies erklärten Vertreter österreichischer Aids-Hilfe bei einer Pressekonferenz in Wien aus Anlass des bevorstehenden Welt-Aids-Tages (1. Dezember).

"Vor 20 Jahren ging es um das Überleben. Heute geht's ums Leben mit HIV und Aids", sagte der Obmann der Wiener Aids-Hilfe, Dennis Beck. Mit der Entwicklung der Immunschwächekrankheit von einer ehemals binnen weniger Jahre tödlichen zu einer chronischen Erkrankung - dank der modernen Therapie - leben zunehmend mehr Menschen mit HIV, andererseits sind alte rechtliche Standards obsolet geworden. Die Diskriminierung "lebt" - mit immer mehr Betroffenen.

Elke Schlitz, Geschäftsführerin der Aids-Hilfe Wien: "Aids ist eine bedingt meldepflichtige Erkrankung. Jemand, der einmal als Aids-erkrankt ist, kann nicht mehr rückgestuft werden." Durch die moderne Anti-HIV-Therapie lassen sich Aids-bedingte Erkrankungen ausheilen. Im Endeffekt bedeutet das, dass die Grundlage für die Meldung - eine Aids-definierende Krankheit - wieder wegfällt. Doch das ist rechtlich unmöglich.

Laut Elke Schlitz ist auch weiterhin der Datenschutz bezüglich einer HIV-Infektion für die Betroffenen praktisch nicht existent. So wurde beispielsweise eine junge Frau, die eine Krankenpflegeschule absolvierte und bei der sich eine HIV-Infektion im Rahmen einer Erkrankung herausstellte, aus der Schule hinausgeschmissen. Strafrechtlich könnten sich HIV-Positive bei Sexualkontakten strafbar machen. Elke Schlitz: "Wir hatten zwischen 2002 und 2006 in Österreich 24 Verurteilungen von HIV-Positiven wegen der Paragraphen 178/179 des Strafgesetzes (fahrlässige oder vorsätzliche Handlung, die eine übertragbare Krankheit herbeiführen kann, Anm.) verurteilt wurden. Sieben der Verurteilten hatten nachweislich Safer Sex-Regeln beachtet."

Von Versicherungen ausgeschlossen
Aus offenbar uralten "Seuchenpolizey"-Zeiten stammt scheinbar der Paragraph 52 des Ehegesetzes, wonach ein Ehepartner wegen einer schweren ansteckenden und ekelerregenden Erkrankung die Scheidung beantragen kann. Elke Schlitz: "Und sehr dramatisch ist, das sich HIV-Positive in vielen Bereichen nicht versichern lassen können. Der europäische Versicherungsverband hat HIV bereits als chronische Erkrankung eingestuft. In Österreich ist das praktisch noch nirgends passiert." Nach wie vor hätten die heimischen Versicherungskonzerne einen HIV-positiven Befund in ihren Ausschlussklauseln aufgenommen.
(apa/red)

24.11.2008 12:07