Zollfreigrenzen für Mitbringsel angehoben:
Keine Änderung bei Einfuhr von Zigaretten
- Höchstmenge von Wein wird ab 1. Dezember erhöht
- Erstmals wird auch eine Grenze für Bier eingeführt

Die Zollfreigrenzen für Reisemitbringsel und für Warensendungen aus Drittländern wird mit 1. Dezember 2008 angehoben. Bei den Höchstmengen für Zigarettenimporten gibt es laut Finanzministerium jedoch keine Änderung. Dafür darf künftig mehr Wein eingeführt werden, für Bier wird eine Höchstmenge festgelegt. Bei Kaffee, Tee, Parfüm und Edelmetallen fallen die Beschränkungen weg.
Konkret dürfen Einreisende aus Drittländern künftig vier statt zwei Liter Wein abgabenfrei nach Österreich bringen. Außerdem gilt Wein jetzt im Gesetz als eigene Warengruppe. Das hat zur Folge, dass die vier Liter Wein künftig zusätzlich zu den übrigen alkoholischen Getränken (1 Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent vol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Prozent vol) eingeführt werden können.
Höchstmenge für Bier
Für Bier wird ebenfalls eine eigene Höchstmenge von 16 Liter eingeführt. Bisher fiel Bier im Gesetz unter "andere Waren", für die bis 1. Dezember 2008 eine abgabenfreie Einfuhr durch Reisende bis zu einem maximalen Wert von 175 Euro möglich war.Die Höchstgrenze für "andere Waren" wird von derzeit 175 auf 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für alle anderen Reisenden angehoben. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro.
Die bisherigen Einschränkungen für Kaffee (500 Gramm oder 200 Gramm für Kaffee-Extrakte und Kaffee-Essenzen), Tee (100 Gramm oder 40 Gramm Tee-Extrakte und Tee-Essenzen), Parfüms (50 Gramm bzw. 0,25 Liter Toilettewasser) und Edelmetalle entfallen. Diese Waren fallen in Zukunft unter die allgemeine Freigrenze für "andere Waren".
Bei den Höchstmengen für Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak) ändert sich nichts.
(apa/red)

