Jetzt zieht Lanzinger die FIS vor den Kadi:
Ex-ÖSV-Skifahrer klagt auf Schadenersatz
- Verunfallter Rennläufer will mindestens 100.000 Euro
- 27-Jährigem wurde der linke Unterschenkel amputiert

·Lanzinger: "Die FIS putzt sich einfach ab"
Ex-ÖSV-Läufer und sein Anwalt finden klare Worte
Nachdem die FIS die Schadenersatzforderungen von Ex-Skirennläufer Matthias Lanzinger zurückgewiesen hat, wird nun geklagt. Er klagt nun die FIS, die norwegischen Veranstalter und das Spital in Oslo auf "mindestens 100.000 Euro", so sein Anwalt Ainedter. Lanzinger war im März beim Super-G in Kvitfjell gestürzt. In weiterer Folge musste dem 27-Jährigen der linke Unterschenkel amputiert werden.
Den Streitwert bezifferte Lanzingers Anwalt Ainedter mit "mindestens 100.000 Euro", wobei die Klage zusätzlich ein Feststellungsbegehren für alle zukünftigen Schäden - dabei wäre vor allem an Verdienstentgang zu denken - enthalten wird. "Geklagt werden die FIS, der norwegische Veranstalter und das Spital in Oslo, wo mein Mandant kunstfehlerhaft behandelt worden ist", so der Anwalt.
Basis seiner Forderung nach finanzieller Wiedergutmachung ist eine Expertise des anerkannten Münchener Gefäßchirurgen Bernd Steckmeier, der im Auftrag von Lanzingers Anwalt ein Gutachten erstattet hatte. Darin ist unter anderem von einer unvertretbaren Verzögerung beim Abtransport des Schwerverletzten ins zunächst unzureichend ausgerüstete Krankenhaus Lillehammer und mangelhafter chirurgischer Versorgung im Osloer Spital die Rede.
Der FIS macht Lanzingers Rechtsvertreter zum Vorwurf, nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen erlassen und darüber hinaus die Einhaltung dieser Vorschriften nicht kontrolliert zu haben. Den örtlichen Veranstalter will Ainedter deshalb in die Pflicht nehmen, weil es seiner Ansicht nach weder einen adäquaten Rettungsdienst, noch einen medizinischen Notfallplan gab.
Weil im Nachhinein nicht mehr feststellbar sei, welche Anteile die FIS, den Veranstalter und das Spital an der eingetreten Schädigung trifft, wird Ainedter unter Beiziehung eines norwegischen Kollegen gegen alle drei vorgehen. "Es liegt eine summierte Kausalität vor, wobei in diesem Fall Solidarhaftung eintritt", erläuterte der Anwalt.
(apa/red)
