Kohl versteht Strafe noch immer nicht:
Radprofi hat "sehr wohl Namen genannt"
- Geständnis brachte keine Verringerung der Sperre
- Hat "lediglich schon bekannte Tatsachen" gestanden

Radprofi Bernhard Kohl zeigt in einer Stellungnahme auf seiner Homepage weiter kein Verständnis dafür, dass sein Geständnis vor der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) keine Verringerung der Doping-Sperre bewirkt hat. "Ich bin aufgrund der Sperrdauer von zwei Jahren sehr enttäuscht. Ich habe sämtliche, mir bekannten Berührungspunkte meinerseits mit Doping vor der Kommission ausgesagt", betonte Kohl.
Gernot Schaar, der den geständigen EPO-Dopingsünder als Vorsitzender der NADA-Rechtskommission zur Höchststrafe verurteilte, widersprach und wies am Mittwoch gegenüber der APA noch einmal darauf hin, dass eine im WADA-Code vorgesehene Herabsetzung der Sperre nur "bei wesentlicher Unterstützung in der Aufdeckung von Dopingvergehen" vorgenommen werden kann. Eine Herabsetzung der Sperre im Falle eines Geständnisses oder bei Reue sehe der WADA-Code nicht vor.
"Er hat lediglich die ohnehin schon bekannten Tatsachen gestanden", so Schaar. "Wenn mir jemand erklären will, dass der Arzt von dem man das Dopingmittel erhalten hat, keine Person ist, die zur Aufklärung vorliegenden Dopingfalles relevant ist - da soll sich jeder seine eigene Meinung bilden", betonte der Wiener Jurist.
"Habe sehr wohl Namen genannt"
Er habe Kohl die relevante Passage zur "Kronzeugenregelung" im Reglement der Welt-Anti-Doping-Agentur vorgetragen. Kohl meinte hinsichtlich der Herkunft des Dopingmittels jedoch lediglich, das verschreibungspflichtige Medikament "Mircera" von einem Arzt erhalten zu haben. Geschlecht, Namen, Adresse des Mediziners und weitere Hintergründe blieb der Radprofi schuldig. Kohl sieht das anders, der Vorwurf, "keine Namen und Hintermänner" genannt zu haben, sei "definitiv falsch. Ich habe sehr wohl Namen genannt."
Weiters führte Kohl aus, dass er in den vergangenen Tagen "vor verschiedenen Gremien und Behörden" aussagen habe müssen. Diese Aussage könnten auch im Zusammenhang mit "Angaben zu den in Deutschland anhängigen Ermittlungen gegen das Radrennteam T-Mobile" stehen, die Kohl laut Schaar vor der Kommission getätigt hat. Diese Angaben hätten jedoch mit dem aktuellen Fall nichts zu tun und können gleichfalls zu keiner Reduktion der Sperre führen, so der Jurist.
Das Vernehmungsprotokoll der Kohl-Verhandlung vor der NADA, das laut Schaar bei "entsprechenden Recherchemöglichkeiten dazu führen könnten, Namen zu ermitteln", werde in den nächsten Tagen an die zuständigen österreichischen Behörden weitergeleitet.
Sportliche Zukunft ungewiss
Kohls sportliche Zukunft bleibt hingegen vorläufig ungewiss. Er habe "zum heutigen Tage noch keine Vorstellung", ob er nach Ablauf der Sperre (3. Juli 2010) noch einmal in den Wettkampfsport zurückkehren werde, erklärte der Niederösterreicher via Homepage. Zunächst gelte es, das schriftliche Urteil der Rechtskommission abzuwarten. Danach steht für den Radprofi mit dem Einspruch bei der Unabhängigen Schiedskommission und danach der Gang zum Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne zwei weitere Instanzen offen.
Kohls Anwalt Siegfried Fröhlich behält sich weitere Schritte vor. "Noch ist alles offen", so der der Jurist, der darauf hinwies, das auf seine 30 A4-Seiten an Argumenten bei der Urteilsfindung, die nach weniger als einer halben Stunde Beratung erfolgte, nicht eingegangen wurde. "Ich denke nicht, dass das Urteil sachgemäß ist. Ich muss sagen, ich erwarte das schriftliche Urteil mit großer Spannung", sagte Fröhlich.
(apa/red)
