Sonntag, 30. November 2008

Frühpension für alle ab 62 in der Schweiz?
"Teurer Luxus" versus "soziale Fairness"

  • Eidgenossen entscheiden darüber in Referendum
  • Umfragen: 45 Prozent dafür und 43 Prozent dagegen

Dass alle Bürger mit 62 Jahren vorzeitig in Pension gehen können, fordert die Volksinitiative "Für ein flexibles Rentenalter" in der Schweiz. Heute wird die Frage einer Volksabstimmung unterzogen. Lange schien die Vorlage auf gutem Weg zu sein, doch die jüngste Umfrage vor knapp zwei Wochen zeigte, dass sie wackelt, wie Schweizer Medien berichten.

Das Pensionsalter in der Schweiz ist schon seit Jahren ein Dauerbrenner von Diskussionen. Regierung und Parlament tun sich schwer mit dem Thema. Das Volksinitiative fordert nun, dass auch Personen mit einem Jahreseinkommen von unter 120.000 Schweizer Franken (rund 78.000 Euro) vorzeitig mit 62 in Pension gehen können, ohne finanzielle Abstriche bei der staatlichen Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) hinnehmen zu müssen. Im Mittelpunkt steht dabei aber die Frage, ob sich die Schweiz das finanziell leisten kann.

Gegner sehen darin teuren Luxus
Die Gegner aus dem bürgerlichen Lager und der Wirtschaft sehen in der Vorlage einen teuren Luxus, der an der demografischen Realität des Landes vorbei ziele. Auch der Bundesrat ist gegen die Vorlage. Nach unterschiedlichen Angaben wird mit Mehrkosten von bis zu 1,5 Mrd. Schweizer Franken gerechnet. Die Wirtschaftsverbände befürchten, die Initiative laufe zugleich faktisch auf eine generelle Senkung des Pensionsalters hinaus.

Nach der letzten repräsentativen Umfrage rund eineinhalb Wochen vor dem Abstimmungstermin waren 45 Prozent der Befragten dafür und 43 Prozent dagegen. Rund einen Monat davor betrug dieses Verhältnis noch 52 zu 30.

Pension AHV
Die staatliche Pension AHV ist eine der drei Säulen der Schweizer Pensionsvorsorge. Neben dieser sogenannten ersten Säule gibt es die berufliche Vorsorge, bei der auch der Arbeitgeber Beiträge für die Altersvorsorge seiner Angestellten entrichten muss. Diese zweite Säule ist für die meisten Arbeitnehmer obligatorisch. Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Jede Person kann selbst entscheiden, ob sie Beiträge entrichten will.

(apa/red)

30.11.2008 08:23