Niederlage für Tschechiens EU-Gegner: Reformvertrag widerspricht nicht Verfassung
- Brünner Verfassungsrichter haben entschieden
- Ratifizierungsprozess kann somit fortgesetzt werden
Weitere Prüfungsanträge aber weiterhin möglich

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Der tschechische Verfassungsgerichtshof in Brünn (Brno) hat seinen Entscheid zum EU-Vertrag von Lissabon bekanntgegeben. Demnach steht der Reformvertrag nicht im Widerspruch zur tschechischen Verfassung. Damit kann der unterbrochene Ratifizierungsprozess im Prager Parlament fortgesetzt werden.
Aus dem Verdikt des tschechischen Verfassungsgerichtshofes, das von dessen Präsident Pavel Rychetsky verlesen wurde, geht hervor, dass der EU-Reformvertrag auch weiterhin beim Verfassungsgerichtshof in Brünn angefochten werden kann. Eine Gruppe von Abgeordneten, Senatoren oder der Staatspräsident könnten sich noch im Laufe des Ratifizierungsprozesses wieder an die Richter mit der Frage wenden, ob andere Regeln des EU-Reformvertrages nicht der tschechischen Verfassung widersprächen.
Die Verfassungsrichter haben nämlich bisher nicht den gesamten Lissabon-Vertrag auf seine Vereinbarkeit mit der tschechischen Verfassung geprüft, sondern nur bestimmte Teile, wie von den Initiatoren der Prüfung gefordert.
Es war der tschechische Senat, der sich im Frühjahr an den Verfassungsgerichtshof mit der Frage wandte, ob einige konkrete Bestimmungen des Lissabon-Vertrages nicht der tschechischen Gesetzgebung widersprächen. Eine Gruppe von Senatoren der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) von Ministerpräsident Mirek Topolanek, der viele EU-Skeptiker angehören, hatte die Anfrage der zweiten Parlamentskammer durchgesetzt.
Ansonsten stehen die Chancen für eine Ratifizierung des Vertrags gut. Für den EU-Reformvertrag sind die beiden kleineren Regierungsparteien - die christdemokratische Bürgerpartei (KDU-CSL) und die Grünen - sowie die oppositionellen Sozialdemokraten (CSSD). Auch ein bedeutender Teil der ODS-Parlamentarier, einschließlich Topolanek, wollen dafür stimmen, auch wenn sie die neue EU-Rechtsgrundlage eher als "notwendiges Übel" betrachten.
(apa/red)
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