Sonntag, 30. November 2008

Aus für humanitäres Bleiberecht: Fekter erntet von der Opposition scharfe Kritik

  • Grüne orten in Plänen eine "gefährliche Drohung"
  • FP: "Einführung des Bleiberechts durch die Hintertür"
    Fekter: "Rot-Weiß-Rot-Card" mit Deutschkentnissen

Innenministerin Maria Fekter will den Antrag auf humanitäres Bleiberecht abschaffen. Diese Ankündigung wird von der Opposition scharf kritisiert. Während die FPÖ eine Einführung des Bleiberechtes "durch die Hintertür" ortete, verlangte das BZÖ raschere Verfahren, um ein humanitäres Bleiberecht erst gar nicht notwendig zu machen. Die Grünen bezeichneten die Ankündigung Fekters als "gefährliche Drohung" und verwiesen auf ein VfGH-Urteil vom Juni.

"Ich orte bei der Frau Fekter die Einführung des Bleiberechts durch die Hintertür", meinte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Er verwies auf den Plan der Regierung, wonach (bei früheren Fällen, wo im Asylverfahren humanitäre Aspekte noch nicht berücksichtigt worden sind) mittels Patenschaften Österreicher den Lebensunterhalt des mittlerweile gut integrierten Zuwanderers garantieren können. Diese Patenschaften seien "absurd". Personen, "die keine Schutzwürdigkeit haben", müssten in ihre Heimat zurückkehren. "Entweder es gibt einen legalen Bleibetitel oder nicht".

"Augenauswischerei"
Von einer "reinen Augenauswischerei" sprach BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz. Die Innenministerin sei nicht fähig, für rasche Entscheidungen über Anerkennung des Asylstatus zu sorgen. Er fordere - "sowohl im Interesse der Steuerzahler, wie auch der Asylwerber" - eine Beschleunigung der Asylverfahren, "um hier binnen 48 Stunden Klarheit zu schaffen". Bei "schnellen, aber fairen Asylverfahren" würde sich die Frage eines humanitären Bleiberechtes erübrigen.

Grüne gegen "Patenschaften"
Scharfe Kritik übte die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun: "Innenministerin Fekter glaubt offenbar, sich über den Verfassungsgerichtshof einfach hinwegsetzen zu können". Sie verwies auf ein VfGH-Urteil vom Juni 2008, in welchem der VfGH ein Antragsrecht für die Betroffenen gefordert hatte. Die "Patenschaften" finden auch bei den Grünen keinen Zuspruch: Betroffene würden dadurch zu Bittstellern, außerdem müssten dann karitative Organisationen oder Privatpersonen sämtliche Lebenshaltungskosten übernehmen; dies sei aber Aufgabe des Staates.

Massive Kritik gab es von FPÖ und BZÖ an Fekters Festhalten an einem dritten Erstaufnahmezentrum im Süden Österreichs.

"Antragsmarathon ist Geschichte"
Humanitäre Gründe für einen Verbleib in Österreich sollen künftig bloß im normalen Asyl-Verfahren stärkere Beachtung finden. Nach Ablehnung wird man aber nicht wie bisher noch einmal mit einer Art Gnadengesuch eine Chance erhalten: "Der Antragsmarathon ist Geschichte", so Fekter.

Anders gelagert ist die Sache bei früheren Fällen, wo im Asylverfahren humanitäre Aspekte noch nicht berücksichtigt worden sind. Bei Fällen aus der jüngeren Vergangenheit und in Zukunft wird es diese Möglichkeit nicht mehr geben. Hier haben die Behörden amtswegig humanitäre Gründe mitzuprüfen, betont Fekter. Zusatzverfahren gebe es nicht: "Es wird kein Sonderverfahren unter dem Motto geben - alle Instanzen negativ und wir fangen noch mal von vorne an."

Ärger über Erstaufnahmezenten
Verärgert zeigte sich Fekter darüber, dass weder Kärnten noch die Steiermark ein Standort für das dritte Erstaufnahmezentrum im Süden sein wollen. Derzeit gebe es nur eine mäßige Solidarität unter den Bundesländern und es sei nicht einzusehen, warum Nieder- und Oberösterreich sowie Wien sich weiter solidarisch zeigen sollten, "wenn sich die anderen eher entsolidarisieren".

Zuwanderung nur mit Deutschkenntnissen
Zuwanderung nach Österreich außerhalb des Asylwesens und des Familienzuzugs wird nach Angaben Fekters künftig im Normalfall nur noch möglich sein, wenn Deutschkenntnisse vorhanden sind. Ein entsprechender Beleg wird beim Antrag auf die geplante "Rot-Weiß-Rot-Card" noch im Ausland zu hinterlegen sein.

(apa/red)

30.11.2008 20:38