Montag, 17. November 2008

Quotenregelung wird an Unis ausgedehnt:
Schlüssel gilt für weitere Studienrichtungen

  • 75%-Quote in Psychologie und Veterinärmedizin
  • Regelung mit öffentlicher Gesundheit argumentiert

Die Auswirkungen der kurz vor der Nationalratswahl beschlossenen Novelle zum Universitätsgesetz (UG) werden erst nach und nach klar. So gilt künftig auch für die Studien "Psychologie" und "Veterinärmedizin" die Quotenregelung, wonach 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher, 20 Prozent für EU-Bürger und 5 Prozent für Nicht-EU-Bürger reserviert sind. Das bestätigte das Wissenschaftsministerium. Bisher hatte diese nur für Human- und Zahnmedizin gegolten.

Bis dato konnte der Wissenschaftsminister eine Quotenregelung für sechs Studien per Verordnung festlegen. Dabei handelt es sich um jene Studien, für die Zustandsbeschränkungen erlaubt wurden (Human-und Zahnmedizin, Psychologie, Veterinärmedizin, Betriebswirtschaft und Publizistik). Dazu musste allerdings für jedes Studium einzeln geprüft werden, ob eine Quotenregelung berechtigt ist. Im Fall von Zahn- und Humanmedizin machte der Minister Gebrauch davon, und zwar wegen einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit. Denn der Ansturm deutscher Studenten könnte ohne Reglement die Versorgung mit Ärzten in Österreich gefährden, lautete die Argumentation.

Drastische Auswirkungen auf Studienanfänger erwartet
Nach der neuen gesetzlichen Regelung gibt es diese Verordnungs-Ermächtigung nicht mehr, die Quote wurde aber im Gesetz festgeschrieben - und zwar für Human- und Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin. Dies gilt ab dem Wintersemester 2009.

Das wird in Psychologie und Veterinärmedizin gravierende Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Studienanfänger haben. So gingen im laufenden Wintersemester etwa an der Uni Salzburg, wo es Aufnahmeprüfungen für Psychologie gibt, von den 246 zur Verfügung stehenden Studienplätze 71 Prozent an deutsche Studenten - künftig dürfen nur mehr 20 Prozent aus der EU kommen. Ähnlich die Situation an der Veterinärmedizinischen Universität Wien: Dort wurden heuer 38 Prozent der insgesamt 283 Studienplätze nach dem Bewerbungsverfahren von Deutschen belegt.

Quotenregelung mit öffentlicher Gesundheit argumentiert
Die Ausweitung der Quotenregelung könnte auch Auswirkungen an einer anderen "Front" haben: Gegenüber der EU-Kommission wurde die Quotenregelung in Medizin damit argumentiert, dass diese nur im Bedarfsfall per Verordnung verhängt wird. Und zwar nur, wenn es unbedingt notwendig ist und der Bedarf durch Fakten belegt ist. Nun ist die Quotenregelung gesetzlich fixiert, und für alle vier betroffenen Studien - auch für Veterinärmedizin und Psychologie - wird im Gesetz mit der Gefahr einer Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit argumentiert. Ob die Kommission dieses Argument nachvollziehen kann, wird sich zeigen.

Konkret heißt es nun im UG: "In den Studien Human- und Zahnmedizin, den Veterinärmedizinischen Studien und Psychologie ist das Recht auf Bildung und den Zugang zur Hochschulbildung der Inhaberinnen und Inhaber in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse durch erhöhten Zustrom von Inhaberinnen und Inhabern nicht in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse stark beschränkt und die öffentliche Gesundheit einschließlich der Wahrung einer ausgewogenen, allen zugänglichen und auf hohem Niveau stehenden ärztlichen Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigt."
(apa/red)

17.11.2008 12:20