Donnerstag, 20. November 2008

Rekord mit über 344.000 Bundespflegegeld-Beziehern: Steigerung 50 Prozent seit 1993

  • Für knapp 60.000 Personen zudem Landespflegegeld
  • Fast doppelt so viele Frauen beziehen Unterstützung

Die Zahl der Pflegegeld-Bezieher steigt weiter. Praktisch jedes Monat gibt es neue Rekordzahlen, der jüngste Höchstwert vom Oktober dieses Jahres beträgt bereits 344.627 Bundespflegeld-Bezieher, geht aus den jüngsten Daten des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hervor. Aufgeteilt nach Geschlechtern lautet das Verhältnis 232.135 Frauen und 112.132 Männer - Grund ist die längere Lebenserwartung von Frauen.

2009 kommt es wieder einmal zu einer Erhöhung des Pflegegeldes - und zwar zwischen vier und sechs Prozent. Außerdem treten Verbesserungen für Demenzkranke und schwerbehinderte Kinder und Jugendliche in Kraft. Das Paket kostet pro Jahr 120 Millionen Euro.

Zu den Bundespflegegeldbeziehern kommen noch knapp 60.000 Betroffene, die ihr Pflegegeld von den Ländern beziehen. Damit liegt die Gesamtzahl der Pflegegeldbezieher bei über 400.000.

Zahl der Pflegegeldbezieher seit 1993 verdoppelt
Seit 1993 hat sich die Zahl der Bundespflegeld-Bezieher um knapp 50 Prozent erhöht. Von den zuletzt 344.267 Beziehern entfallen 74.969 auf Stufe 1, 116.929 auf Stufe 2, 56.456 auf Stufe 3, 52.676 auf Stufe 4, 27.350 auf Stufe 5, 9.822 auf Stufe 6 und 6.065 auf Stufe 7. Das Pflegegeld beginnt in Stufe 1 mit 148,30 Euro pro Monat, in Stufe 7 erhält man derzeit 1.562,10 Euro.

Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden. Ab 50 Stunden pro Woche kommt man in Stufe 1, wer mehr als 75 Stunden Pflege benötigt, erhält Pflegegeld nach Stufe 2. Ab 120 Stunden Bedarf liegt man in Stufe 3, der nächste Sprung erfolgt ab 160 Stunden Pflegebedarf.

Einstufung der Bedürftigen
In Stufe 5 und darüber wird man ab 180 Stunden Pflegebedarf eingestuft. Für Stufe 6 müssen zusätzlich "zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson" notwendig sein. Für die höchste Stufe 7 dürfen darüber hinaus "keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten" möglich sein - es muss also praktisch Bewegungsunfähigkeit vorliegen. (apa/red)

20.11.2008 10:00