Knalleffekt im Hypo-Prozess: Kulterer nach Geständnis zu 140.000 Euro Strafe verurteilt
- Umgang mit Bilanzen für Richter "nicht tolerierbar"
- Verfahren gegen Striedinger wird noch fortgesetzt

·Auch Kärntner Hypo will das Bankenpaket
Aufsichtsrat beauftragt Vorstand mit Gesprächen
Knalleffekt im Prozess um die Hypo Group Alpe Adria: Wolfgang Kulterer ist nach einem Geständnis zu einer Geldstrafe von 140.000 Euro verurteilt worden. Kulterer habe die gesetzlichen Grundlagen für eine ordentliche Bilanzierung nicht beachtet, begründete Richter Christian Liebhauser-Karl seine Entscheidung. Ebenfalls angeklagt sind der Ex-Vorstand Günter Striedinger sowie der Vorstand Thomas Morgl.
Konkret verhängte Liebhauser-Karl eine Strafe von 280 Tagessätzen zu je 500 Euro. Dazu kommt der Ersatz der Verfahrenskosten. Liebhauser würdigte in seiner Urteilsbegründung die unbestrittenen Verdienste Kulterers um die Entwicklung der Kärntner Hypo. Trotzdem sei die Bilanz für ein Unternehmen derartig wichtig, dass Bilanzfälschung mit gutem Grund strafrechtlich belangt werde. Kulterer nahm das Urteil sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
In seiner Begründung für das Urteil gegen Wolfgang Kulterer erklärte Richter Christian Liebhauser-Karl, es sei für den ehemaligen Hypo-Vorstandschef eine Freiheitsstrafe "im Raum gestanden". Durch das Geständnis des Angeklagten wäre es jedoch möglich gewesen, eine reine Geldstrafe zu verhängen, denn die Spezialprävention sei in diesem Falle unwichtig. Liebhauser-Karl: "Es geht darum, dass ein solcher Umgang mit Bilanzen nicht tolerierbar ist."
Umgang mit Bilanz "unerträglich"
Der Umgang mit der Jahresbilanz 2004 bei der Hypo sei "teilweise unerträglich" gewesen, meinte der Richter. Im Laufe des Verfahrens habe zudem die zweite Führungsebene der Bank ein Bild geboten, das "erschreckend" gewesen sei. Es sei für Kulterer sehr gut gewesen, ein Geständnis abzulegen, allerdings hätte er sich und der Bank vieles erspart, wenn er dies gleich zu Anfang getan hätte, vor allem mit dessen Argument, "zum Schutz der Bank" zu handeln. Denn in diesem Falle "wäre einiges nicht an die Öffentlichkeit gelangt".
Die Bilanz ist laut Richter so etwas wie eine "heilige Kuh". Sie sei die einzige Grundlage, auf der sich ein Außenstehender ein Bild von der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens machen könne. Genau deshalb sei ihre korrekte Erstellung auch so wichtig. Das Argument von Verteidiger Alexander Klaus, der Angeklagte habe "achtbare Motive" gehabt, um diesen Gesetzesbruch zu begehen, könne er nicht nachvollziehen.
Insgesamt seien doch einige Fragen offengeblieben, bedauerte Liebhauser-Karl. Das betreffe insbesondere die Rolle des Aufsichtsrates und dessen diverse Vorsitzende. Möglicherweise könnten aber einige dieser Fragen im weiteren Verfahren gegen Kulterers ehemaligen Stellvertreter Günter Striedinger geklärt werden. Dieses Verfahren wird Anfang Dezember fortgesetzt.
(apa/red)

