Mittwoch, 12. November 2008

Steiner absolvierte einen schweren Gang:
Prozess um Tod seiner Frau hat begonnen

  • Gewichtheben-Olympiasieger hege aber keinen Groll
  • Verteidiger schützt erstmalige Bewusstlosigkeit vor

Der Olympiasieger im Gewichtheben, Matthias Steiner, hat am Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall seiner Ehefrau teilgenommen. Der gebürtige Österreicher ist Nebenkläger in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Heidelberg, in dem ein 57-jähriger Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist. Er war am 16. Juli 2007 bei Heidelberg mit einem Jeep Cherokee Geländewagen auf die Gegenspur geraten und dort frontal mit dem Kleinwagen von Susann Steiner zusammengestoßen.

Matthias Steiner hatte den Sieg in Peking der Verstorbenen gewidmet. Bei der Siegerehrung hielt er in der einen Hand die Goldmedaille, in der anderen ein Foto von ihr. Der Sportler und die junge Frau aus Chemnitz hatten sich 2004 kennengelernt und am 9. Dezember geheiratet. Er zog zu ihr und bekam die deutsche Staatsbürgerschaft. Vor den Olympischen Spielen in China hatte er gesagt: "Wenn ich auf die Bühne komme, denke ich an Susann. Ich kämpfe für Deutschland um Gold, aber vor allem für sie. Sie hat mich immer unterstützt."

Er begleitete die Verhandlung sichtlich aufgewühlt. In einem Vorabinterview für den Lokalsender Radio Regenbogen sagte er: "Es geht mir nicht um Genugtuung. Ich möchte einfach persönlich dabei sein, um genau zu wissen, was damals geschehen ist." Er hege keinen Groll gegen den Angeklagten. "Für mich ist es wichtig, die Wahrheit zu kennen. Bisher weiß ich nur, was geschehen ist, aber ich weiß nicht, warum."

Erstmals aufgetretene Bewusstlosigkeit vorgeschützt
Staatsanwalt Joachim Steinbacher sagte, der Angeklagte sei auf die Gegenspur geraten, weil er extrem unachtsam gewesen sei. Der 57-Jährige selbst wollte keine Aussagen zu dem Unfall machen. Verteidiger Klaus Hiltscher begründete dies damit, dass sich sein Mandant nicht mehr an die Ereignisse erinnern könne. Im Vorfeld hatte er eine gesundheitliche Beeinträchtigung geltend gemacht, die damals erstmalig aufgetreten sein soll. Eine sogenannte Synkope, also eine plötzlich einsetzende Bewusstlosigkeit. Das soll nun ein medizinischer Sachverständiger klären.

Ein Augenzeuge sprach vor Gericht von einer Situation wie im Film. Der Jeep sei bei schönstem Wetter plötzlich auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und habe den Wagen der Frau voll getroffen. Danach habe er sich mehrfach überschlagen. Susann Steiner starb Stunden später im Krankenhaus an schweren inneren Verletzungen.

Die Verhandlung wird am 3. Dezember fortgesetzt. Dann wird auch das Urteil erwartet.
(apa/red)

12.11.2008 15:58