Donnerstag, 13. November 2008

NEWS ONLINE EXKLUSIV: Auszüge aus der Anklageschrift im Inzest-Fall gegen Josef F.

  • Drama von Amstetten: Neue Erkenntnisse und Details
  • Mord bis Sklaverei: Lebenslange Haft wahrscheinlich

NEWS ONLINE EXKLUSIV: Die Anklageschrift gegen Josef Fritzl! Der Tatverdächtige wird in der 27 Seiten umfassenden Anklage des Mordes, des Sklavenhandels, der Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande bezichtigt. Im Folgenden die wichtigsten Passagen und alle neuen Erkenntnisse daraus:

Anklagepunkt Mord:
Die Anklageschrift gibt an, dass Josef Fritzl im Zeitraum vom 29.4.96 bis 1.5.96 als leiblicher Vater des Neugeborenen Michael Fritzl ihn dadurch getötet hat, dass er es vorsätzlich unterließ, Hilfe durch Dritte zu holen, wobei Josef Fritzl spätestens ab dem 29.4.1996 die lebensbedrohliche Situation des Michael Fritzl erkannte und vorsätzlich von den Möglichkeiten einer den Tod des Michael Fritzl abwendenden Handlung, bestehend der Verständigung der Rettung und somit Zuführung des Säuglings zu einer medizinischen Versorgung, keinen Gebrauch machte, wodurch am 1. 5. 1996 gegen 12.15 Uhr der Tod des Michael Fritzl infolge eines massiven Atemnotsyndroms und der damit unterbundenen verbundenen Zufuhr von Nahrungsmittel und Flüssigkeit eintrat.”

Die Vorgeschichte:
Am 28.4. 1996 kam es bei beziehungsweise nach der Entbindung der Zwillinge Michael und Alexander zu Komplikationen. Elisabeth Fritzl hatte bereits Wochen zuvor aufgrund der Gewichtszunahme und der erhöhten Bewegungsabläufe in ihrem Bauch bemerkt, das sie Zwillinge erwartete und teilte diese Vermutung dem Angeklagten mit. Als die Wehen einsetzten, war Josef Fritzl im Kellerverlies anwesend und schaute in der Folge alle paar Stunden zu Elisabeth in den Keller. Zum Zeitpunkt der Geburt um 18.50 Uhr hielt sich der Angeklagte im Kellerverlies auf. Wenige Stunden nach der Geburt der Zwillinge bekam Michael Atemprobleme, fing an zu keuchen, hörte auf, von der Brust zu trinken, zeigte eine blaue Hautfarbe und wies Verhärtungen an den Beinen auf. Diesen lebensbedrohlichen Zustand bemerkte der Angeklagte. Die Todesgefahr war für Josef Fritzl vorhersehbar. Anstatt sich um die entsprechende medizinische Versorgung für den Säugling zu kümmern, unterließ der Angeklagte die Setzung lebensrettender Maßnahmen und sagte zu Elisabeth Fritzl: “So wie’s kommt, so kommt’s.”
Michael Fritzl verstarb am 1.5.96 (an den Folgen einer Infektion). Weiter steht für die Staatsanwaltschaft fest: Wäre Michael in einem Krankenhaus behandelt worden, hätte er ohne bleibende Schäden überleben können.

Anklagepunkt Sklaverei:
Vom 29.8.1984 bis 26.4.2008 bewirkte Josef Fritzl, dass Elisabeth Fritzl in eine sklaverei-ähnliche Lage gebracht wurde, indem er sie in benanntem Tatzeitraum in das Kellerverlies verschleppte und einsperrte, in vollständige Abhängigkeit brachte, ihr sexuelle Dienste abverlangte und über sie wie über sein Eigentum verfügte.

Anklagepunkt schwere Körperverletzung:
Im Verlies fesselte der Angeklagte Elisabeth am Beginn der Gefangenschaft ihre Oberarme und Hände mit Eisenketten auf den Rücken. Die Ketten fixierte er mit einem Vorhängeschloss und brachte sie dann an einem Eisenpfosten hinter dem Bett an, sodass sie einen geringen Bewegungsfreiraum von einem halben Meter hatte. Erst nach zwei Tagen löste er diese Art der Fesselung und band die Eisenkette um den Bauch seiner Tochter. (Erst dann wurden auch sanitäre Einrichtungen für sie erreichbar.)
Das erste Dreivierteljahr nach dem Einsperren war Elisabeth Fritzl am Bauch festgebunden; Josef Fritzl versetzte ihr regelmäßig Schläge gegen den Körper. Weiters hielt er ihr den Mund wiederholt zur Unterbindung der Luftzufuhr zu.

Anklagepunkt Vergewaltigung:
Bereits am 2. Tag der Gefangenschaft vollzog Josef Fritzl unter Gewaltanwendung erstmals, indem er Elisabeth Fritzl, welche sich zur Wehr zu setzen versuchte, Schläge und Fußtritte versetzte, mit seiner aufgrund der angebrachten Fesseln und der Gewaltanwendung widerstandsunfähigen Tochter den Geschlechtsverkehr. Die ersten Monate vergewaltige der Angeklagt seine Tochter zumindest täglich, teilweise auch mehrmals täglich, wobei im Laufe der Jahre die Frequenz der Vergewaltigungen auf alle zwei Tage zurückging. Die Vergewaltigungen der Elisabeth Fritzl durch ihren Vater fanden bis zur Einlieferung der Kerstin Fritzl ins Krankenhaus am 19.4.2008 statt.

In der Anklageschrift wird erstmals publik, dass im November 1986 Elisabeth Fritzl (damals 20 Jahre jung; bereits 2 Jahre eingesperrt) schon einmal – erstmals – schwanger war. “Aus natürlicher Ursache”, wie es heißt, verlor sie allerdings das Ungeborene in der 10. Woche.
Kurz danach hegte sie, ausgelöst durch die Fehlgeburt, die Vergewaltigungen und ihre ausweglose Situation Suizidgedanken und erkrankte an Depressionen sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Anklagepunkt Morddrohung sowie das “besondere” Quälen der Kinder:
Josef Fritzl habe Elisabeth und ihre Kinder mehrfach bedroht, wenn er wolle, mache er die Tür zu und sie und die Kinder müssten sehen, wie sie zurecht kämen. Weiters habe er alle mit dem Tod bedroht durch die Äußerung es gäbe Lichtschranke, die er mit einer Stromfalle verbunden installiert habe sowie eine Gasfalle, aus welcher Gas ausströmen würde, und sie alle töten würde innerhalb von wenigen Minuten, sobald sie zu flüchten versuchen. Weiters berichtete er von einem Draht, der unter Hochspannung stehe, vor der Außentür. Und die Außentüre würde selbst ebenfalls unter Strom stehen.

Innerhalb dieser Gemäuer sei es wiederholt zu Lebensmittelengpässen gekommen und weil Josef Fritzl manchmal nicht genügend Kleidung brachte, war Elisabeth Fritzl teilweise gezwungen, aus Leintüchern Kleidungsstücke selbst zu nähen. Immer wieder habe er den Strom zur Bestrafung tagelang ausgeschaltet, sodass im Kellerverließ vollkommen Dunkelheit herrschte, keine Mahlzeiten zubereitet werden konnten und kein Warmwasser aufbereitet werden konnte.

Die Anklageschrift bezieht sich allerdings nicht nur auf die Gefangenschaft: Josef Fritzl soll auch, als Elisabeth noch nicht im Keller eingesperrt war, sie und eine Schwester häufig geschlagen haben – es soll mitunter zu schweren Verletzungen gekommen sein.

Die Anklage umfasst:
Mord, Sklavenhandel, Notzucht, Vergewaltigung, Verbrechen der Freiheitsentziehung, schwere Nötigung, Vergehen der Blutschande.

Staatsanwältin beantragt: Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Lebenslange Haftstrafe ist wahrscheinlich.

13.11.2008 19:54