Donnerstag, 13. November 2008

Josef F. auch wegen Mordes angeklagt:
73-Jährigen droht jetzt lebenslange Haft

  • Tatverdächtiger soll Neugeborenes getötet haben
  • Mörwald dementiert Gerüchte um ein Mordkomplott

Gegen den Tatverdächtigen im Inzest-Fall von Amstetten liegt die Anklage vor. Josef F. wird dabei auch des Mordes beschuldigt. Darüber hinaus wird der 73-Jährige in der 27 Seiten umfassenden Anklage des Sklavenhandels, der Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande bezichtigt, teilte die Staatsanwaltschaft St. Pölten am Donnerstag mit.

Dem 73-Jährigen droht damit lebenslange Haft. Josef F. habe 1996 als leiblicher Vater ein Neugeborenes im Verlies getötet, indem er es "trotz des Erkennens der lebensbedrohlichen Situation des Säuglings vorsätzlich unterließ, die erforderliche Hilfe durch Dritte zu veranlassen", so die Staatsanwaltschaft St. Pölten zum Mordvorwurf.

"Sklavereiähnliche Lage"
Zum Vorwurf des Sklavenhandels wurde erläutert, dass der 73-Jährige seine Tochter durch die Gefangenschaft vom 29. August 1984 bis 26. April 2008 in eine "sklavereiähnliche Lage" gebracht habe. Er habe die Frau "verschleppt und eingesperrt", Josef F. habe die heute 42-Jährige in "vollständige Abhängigkeit" gebracht, ihr "sexuelle Dienste" abverlangt und über sie "wie über sein Eigentum" verfügt.

Josef F. soll seine Tochter "in einer Vielzahl von Tatangriffen regelmäßig zum Beischlaf genötigt haben", wurde zum Anklagepunkt Vergewaltigung von der Staatsanwaltschaft St. Pölten mitgeteilt. Er habe die 42-Jährige sowie drei Kinder "durch Einsperren in einem beengten, feuchten Kellerverlies seines Hauses ohne Fenster und somit ohne Tageslicht und direkter Frischluftzufuhr widerrechtlich gefangen gehalten".

Drohungen, Sprengfallen und Blutschande
In der Anklage heißt es weiters, dass der 73-Jährige seine Tochter und die drei gemeinsamen Kinder im Verlies "wiederholt durch gefährliche Drohung angebrachten Gas- und Sprengfallen zur Abstandnahme von Fluchtversuchen genötigt haben soll". Zum Vorwurf der Blutschande wurde ergänzt, dass der 73-Jährige den Beischlaf mit seiner Tochter, die in gerade Linie mit Josef F. verwandt ist, vollzogen habe.

Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Zusätzlich zur Verhängung einer entsprechenden Strafe hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten auch die Unterbringung von Josef F. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Nach dem vorliegenden psychiatrischen Sachverständigengutachten sei der Angeklagte für gesamten Tatzeitraum als zurechnungsfähig anzusehen, weise jedoch eine höhergradige seelisch-geistige Abartigkeit auf.

Nach der österreichischen Rechtslage findet bei einer Verurteilung wegen mehrerer Delikte eine Zusammenrechnung der Strafen nicht statt. Die Strafe richtet sich nach dem mit der strengsten Strafe bedrohten Delikt - hier Mord.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidigung von Josef F. steht binnen 14 Tagen ein Einspruchsrecht zu. Ob der Rechtsvertreter von F., Rudolf Mayer, von dem Einspruchsrecht Gebrauch macht, ist nicht bekannt. Der Anwalt wisse nichts über eine fertiggestellte Anklage. "Ich kann dazu nichts sagen", sagte Mayer und legte nach dem Gespräch gleich auf.

Der Akt liegt nun bei der vorsitzenden Richterin, berichtete Franz Cutka, Vizepräsident des Landesgerichts St. Pölten. Diese müsse sich nun damit befassen. Die Vorarbeit werde sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen, betonte Cutka. Ein Prozess gegen Josef F. soll im März 2009 stattfinden, hieß es aus Justizkreisen.
(apa/red)

13.11.2008 15:16