Hitziger Start beim Wiener Terror-Prozess: Mona S. erneut vom Prozess ausgeschlossen
- Mohamed M. bekannte sich weiterhin "nicht schuldig"
- OGH hatte Ersturteile als mangelhaft aufgehoben

In hitziger Atmosphäre hat heute im Wiener Straflandesgericht der vom Obersten Gerichtshof angeordnete zweite Prozess gegen die Islamisten Mohamed M. und Mona S. begonnen. Die 22-Jährige ist neuerlich von der Verhandlung ausgeschlossen worden. Sie lehnte es ab, ihren Gesichtsschleier abzunehmen, was der Senat als ungebührliches Benehmen wertete. Die Angeklagte reagierte auf den Ausschluss wütend: "Vollidioten! Unglaublich! Was ist das für ein Land!"
Den Vorschlag der vorsitzenden Richterin Michaela Sanda, sich für die Dauer der Verhandlung mit einem Kopftuch zu begnügen, hatte die junge Frau vehement abgelehnt: "Im Koran steht kein einziges Mal Kopftuch! Mein Glauben besagt nicht Kopftuch, sondern Schleier!" Den Einwand, hierzulande und in vielen arabischen Staaten würden sich auch gläubige Muslima auf ein Kopftuch beschränken, ließ sie nicht gelten: "Das sind unwissende Leute! Die haben keine Ahnung!"
Angeklagter bekannte sich "nicht schuldig"
Mohamed M. bekannte sich im Anschluss "nicht schuldig", sich als Terrorist betätigt zu haben. Weil er mit einem im Internet verbreiteten "Drohvideo" Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen hatte wollen, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief, war er im vergangenen März zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Seine Frau, die für ihn Übersetzerdienste geleistet haben soll, erhielt 22 Monate unbedingt.
Erste Urteile aufgehoben
Diese Urteile wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) jedoch als mangelhaft aufgehoben: In Bezug auf Mona S. zur Gänze, während bei Mohamed M. die Anklagepunkte schwere Nötigung, Nötigung der Bundesregierung und Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung bestätigt wurden. In seinem Fall muss im zweiten Rechtsgang jedoch überprüft werden, ob er tatsächlich in ein terroristisches Netzwerk eingebunden war. Bei neuerlichen Schuldsprüchen wäre bei beiden Angeklagten die Strafe neu zu bemessen.
"Der Islam ist für mich das Leben. Er bestimmt mein Leben ab dem Zeitpunkt, an dem ich geboren bin, bis ich sterbe", erklärte nun Mohamed M. den Geschworenen. Dementsprechend wünsche er sich einen "islamistischen Staat", schränkte jedoch ein: "Bitte verstehen Sie das nicht falsch, nicht in Österreich, sondern in den islamischen Ländern." "Dort, wo Muslime leben", hätten diese ein Recht darauf zu leben, wie sie es wollten, "ohne dass der Westen sich einmischt. Wir haben das Recht, nach dem Islam zu leben und niemand hat das Recht, uns davon abzuhalten."
Von GIMF angeworben
Er sei von der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF), die er als "islamistische Medienorganisation" bezeichnete, angeworben worden, nachdem er zuvor gemeinsam mit seiner Frau Texte von "Kämpfern aus den besetzten Gebieten" veröffentlicht hatte. Dasselbe habe er dann für die GIMF getan, betonte der Angeklagte: "Da wir leider nicht im Irak sein können, da wir leider nicht in Afghanistan sein können, ist es das Mindeste, dass diese Leute medial nicht unterdrückt werden." Er habe daher Internet-Foren nach entsprechenden Berichten durchstöbert, um ihren Stimmen Gehör zu verschaffen. Das sei gleichsam sein Beitrag zum Dschihad gewesen, so der 23-Jährige.
Der Dschihad sei "der Kampf mit der Seele und der Waffe auf Allahs Weg". Jemand, "der einen Millimeter davon abweicht", werde "in die Hölle kommen", prophezeite Mohamed M. Es sei die Pflicht eines jeden Gläubigen, "sich auf dem Weg zu Allah anzustrengen". Illegale Regime, "die den Islam bekämpfen", hätten auf ursprünglich islamischen Territorien nichts verloren: "Es ist Pflicht, dafür zu sorgen, dass in Ägypten nach der Scharia regiert wird. Ägypten ist für mich von Mubarak besetzt. Diese Leute gehören nicht an die Macht. Deswegen gehören sie durch rechtmäßige Herrscher ausgewechselt", stellte Mohamed M. fest.
Die Einvernahme des 23-Jährigen wird am Nachmittag fortgesetzt. Die ersten Zeugen sind für morgen, Donnerstag, geladen.
(apa/red)
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