Lenker bringen sich in Lebensgefahr: Die Tragemoral ist seit der Einführung gesunken
- Nur jeder zweite Lenker trägt Warnweste bei Panne
- Der theoretische Strafrahmen geht bis zu 5.000 Euro

Nur noch zwei von drei Autofahrern legen nach einer Panne auf der Autobahn eine Warnweste an. Das haben Beobachtungen der ÖAMTC-Pannenfahrer dreieinhalb Jahre nach Einführung der Warnwestenpflicht in Österreich ergeben. Zu Beginn (Mai 2005) lag die Tragemoral bei 90 Prozent auf Autobahnen, im Ortsgebiet - wo das Warnwestentragen generell nicht vorgeschrieben ist - wurde sie von 60 Prozent der Autofahrer zur eigenen Sicherheit genutzt. Im Orts- bzw. Stadtgebiet nutzt die reflektierende Weste derzeit nur noch jeder fünfte Lenker.
Warnwestenmuffel begeben sich dadurch in Lebensgefahr.
"Reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit bei Tag und Nacht um rund 150 Meter. So hat im Ernstfall ein sich nähernder Lenker länger Zeit, um gegebenenfalls auszuweichen", sagte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Wer sich auf der Autobahn ohne "Sicherheitsjacke" aufhält, macht sich strafbar. Der theoretische Strafrahmen geht bis zu 5.000 Euro. "In der Regel verlangt die Exekutive nur 14 Euro", relativierte die Juristin.
"Allerdings gibt es nicht nur eine Tragepflicht, sondern auch eine Warnwesten-Mitführpflicht. Das bedeutet, wer bei einer Verkehrskontrolle keine Sicherheitsweste im Auto vorweisen kann, zahlt."
Nach einem Unfall muss der Warnwestenmuffel mit Konsequenzen rechnen. "Hätte der Unfall durch das Tragen der Warnweste verhindert werden können, muss der Verletzte mit einer Kürzung seiner Schadenersatz-Ansprüche wegen Mitverschuldens rechnen", so die Juristin.
Gesetzlich vorgeschrieben
Gesetzlich vorgeschrieben ist in Österreich nur eine Weste für den Autolenker. Der ÖAMTC empfiehlt aber, für jeden Autoinsassen eine Warnweste mitzuführen. "Auch Motorradfahrer sollten zu ihrem eigenem Schutz eine Warnweste dabei haben. Jeder, der sich auf dem Pannenstreifen und der Fahrbahn aufhält, macht sich mit der reflektierenden Weste fünfmal sichtbarer", betonte Pronebner.
Auf Freilandstraßen muss die Warnweste von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge getragen werden, wenn nach der StVO ein Pannendreieck aufzustellen ist. Z.B. wenn das Auto auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit steht. "Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der reflektierenden Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält. Etwa wenn er die eigene Panne beheben möchte, Reifen wechselt oder wenn einem anderen Autofahrer geholfen wird", sagte die Juristin.
Zu beachten ist, dass die Warnwestenpflicht auch in Slowenien, Slowakei oder Italien gilt. In Ungarn müssen sich sogar Radfahrer durch Warnwesten sichtbarer machen. (apa/red)
