Polizeikommandant wurde freigesprochen:
Hatte Kollegin gebissen und ins WC gesperrt
- Richterin ortet "einen etwas eigenartigen Humor"
- Misshandlungen waren strafrechtlich nicht relevant

Ein 50-jähriger Polizeikommandant eines Postens im Bezirk Bregenz, der eine Kollegin gebissen, beleidigt und ins Klo eingesperrt haben soll, ist am Landesgericht Feldkirch in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Der Mann hatte sich wegen Nötigung, Körperverletzung, körperlicher Misshandlung und Beleidigung verantworten müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Offensichtlich haben Sie einen etwas eigenartigen Humor", kommentierte Richterin Nina Härting den Freispruch. Tatsächlich dürfte es so gewesen sein, dass der Postenkommandant sich mit seinen Kollegen und vor allem Kolleginnen zweifelhafte Scherze erlaubte.
Konkret handelte es sich zum einen um einen Vorfall, bei dem der Angeklagte seine Kollegin in die Hand biss, als diese zu Neujahr gratulierte. Dazu gab der Beschuldigte an, er habe einen Jux machen und schnappen wollen, wie man im Spaß nach einem Kind schnappt. Dabei sei es versehentlich zum Biss gekommen. Als Folge blieb ein vorübergehender Zahn-Abdruck auf der Hand, was rechtlich allerdings nicht als Verletzung zu qualifizieren ist.
Das Ziehen am Pferdeschwanz der 22-jährigen Frau war strafrechtlich ebenfalls nicht relevant. Was das Einsperren im WC betraf, so war dies zum einen von kurzer Dauer, somit der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt. Zum anderen war das Gericht auch bei diesem Vorwurf überzeugt, dass der Vorgesetzte sein Tun lustig gemeint hatte, selbst wenn dies bei der Betroffenen nicht so ankam.
Die Misshandlungsvorwürfe hatten Ende August in Vorarlberg für großes Aufsehen gesorgt. Dass der 50-Jährige nicht suspendiert, sondern lediglich versetzt wurde, erregte Kritik von mehreren Seiten. Auch Innenministerin Maria Fekter äußerte Unmut darüber.
(apa/red)
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